Kategorien
Diagnosekürzel

Z20

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht Z20 für Kontakt mit und Ausgesetztsein gegenüber übertragbaren Krankheiten
Unter Z20 bis Z29 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Personen mit potentiellen Gesundheitsrisiken hinsichtlich übertragbarer Krankheiten kodiert. Z20 ist das Diagnosekürzel für den Kontakt mit und dem Ausgesetztsein (Exposition) gegenüber übertragbaren Krankheiten wie beispielsweise Covid-19.

Z20: Kontakt mit und Exposition gegenüber übertragbaren Krankheiten

Übertragbare Krankheiten sind durch Krankheitserreger verursachte Erkrankungen, die von Tieren auf den Menschen oder von Mensch zu Mensch übertragen werden können. Die Verhütung und Bekämpfung übertragbarer Krankheiten ist geregelt im Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz, kurz IfSG).

Eine Exposition gegenüber einer übertragbaren Krankheit bedeutet, dass in deiner Umgebung eine Infektionskrankheit umgeht. Du bist ihr quasi täglich ausgesetzt und du kannst dich infizieren oder nicht. Ein Beispiel dafür ist die Covid-19-Pandemie. Erfahre mehr darüber in unserem Coronavirus-Check.

Z20.0 Kontakt mit und Exposition gegenüber infektiösen Darmkrankheiten

Magen-Darm-Infektionen werden meistens durch Bakterien ausgelöst. Aber auch Viren können Drmerkrankungen auslösen. Die Erreger befinden sich auf oder in eiweißreichen tierischen Lebensmitteln. Hier können sie sich bei mangelnder Hygiene oder falscher Lagerung explosionsartig vermehren. Durch den Verzehr dieser verunreinigten Lebensmittel kommt es dann zur Darminfektion.

Durchfallerkrankungen durch Noroviren: Das hoch ansteckende Norovirus macht sich durch Übelkeit, plötzlich auftretendes und nicht enden wollendes Erbrechen, starke Bauchkrämpfe und wässrige Durchfälle bemerkbar. Eine Infektion mit Noroviren ist meldepflichtig. Erhalte weitere Infos zur Therapie und zum Schutz vor Noroviren.

Durchfallerkrankungen durch Rotaviren: Rotaviren sind Erreger von Darm-Entzündungen und Durchfallerkrankungen im Säuglings- und Kleinkindalter. Rotavirus-Infektionen sind meldepflichtig. Erfahre mehr zum Schutz vor Rotaviren und zur Rotaviren-Impfung.

Durchfallerkrankungen durch Salmonellen: Salmonellen-Enteritis ist der medizinische Fachausdruck für Magen-Darm-Erkrankungen beziehungsweise Darm-Entzündungen, die durch Bakterien der Gattung Salmonella ausgelöst werden. Infektionen mit Salmonellen können aber auch andere Erkrankungen verursachen. Erkrankungen durch Salmonellen sind meldepflichtig. Mehr über Salmonellen-Infektionen findest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel A02.

Durchfallerkrankungen durch EHEC: EHEC ist die Abkürung für Enterohämorrhagische Escherischia coli-Bakterien. Escherichia coli ist eine Darm-Bakterium. Einige Stämme des Bakteriums sind Teil deiner normalen Darmflora, andere Stämme wie EHEC lösen Erkrankungen aus. Das Gift der Enterohämorrhagischen E. coli, das Shiga-Toxin, kann zu blutigen Durchfällen führen. Weitere Darminfektionen durch E.coli liest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel A04.

Z20.1 Kontakt mit und Exposition gegenüber Tuberkulose

Mehr zu Erregern und Symptomen von Tuberkulose liest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z22.

Z20.2 Kontakt mit und Exposition gegenüber Infektionen, die vorwiegend durch Geschlechtsverkehr übertragen werden

Sexuell übertragbare Krankheiten (STD), auch als sexuell übertragbare Infektionen (STI) bezeichnet, können durch Bakterien, Viren, Pilze, Einzeller und Parasiten verursacht werden. Sie werden durch ungeschützten Geschlechtsverkehr übertragen.

Bakteriell sexuell übertragbare Krankheiten sind:

  • Syphilis (harter Schanker): Der Erreger der Syphilis ist das Bakterium Treponema pallidum subspecies pallidum. Es verursacht Symptome wie Abgeschlagenheit, Fieber, Kopfschmerzen, Gelenk- und Muskelschmerzen, Lymphknotenschwellungen am ganzen Körper, insbesondere an Hals und Achseln.
  • Gonorrhoe: Die Gonorrhoe, auch Gonorrhö geschrieben und umgangssprachlich Tripper genannt, wird durch Gonokokken (lateinisch: Neisseria gonorrhoeae) verursacht. Es kann zu einer Entzündung der Harn- und Geschlechtsorgane und zu eitrigem Ausfluss aus der Harnröhre kommen.
  • Ulcus Molle (weicher Schanker): Diese Geschlechtskrankheit wird durch das Bakterium Haemophilus ducreyi ausgelöst. Es entwickeln sich eitrige Geschwüre meist am Penisschaft, an der Vorhaut und an der Eichel.
  • Chlamydien-, Mykoplasmen- oder Ureaplasmen-Infektionen
  • Granuloma Inguinale: Diese Infektionserkrankung wird auch Donovanosis genannt und durch das Bakterium Klebsiella granulomatis ausgelöst. Genitalgeschwüre gehören zu den Symptomen.
  • Lymphogranuloma Venereum (LGV): Diese in den Tropen häufiger als in westlichen Ländern vorkommende sexuell übertragbare Erkrankung wird durch Subtypen des Bakteriums Chlamydia trachomatis ausgelöst. Hierbei kommt es zu einer im Lymphabflussgebiet der Sexualorgane liegenden, chronisch verlaufenden Lymphknotenentzündung. Sie verursacht Schwellungen und Geschwüre der Lymphknoten in der Genitalregion und/oder der Leistengegend.

Viral sexuell übertragbare Krankheiten sind:

  • Genitalwarzen: Genitalwarzen, auch Feigwarzen oder Kondylome genannt, werden durch eine Infektion mit humanen Papillomaviren (HPV) verursacht. Lies mehr über genitale Infektionen durch Humane Papillomviren in unserem Beitrag zur HPV-Impfung.
  • Herpes genitalis: Bei Genitalherpes entstehen im Genitalbereich, also im Bereich von Scheide, Vulva oder Penis, und an angrenzenden Stellen schmerzhafte Bläschen, die meist brennen und jucken. Weitere Infos zu Infektionen mit Herpesviren liest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel B00.
  • Molluscum contagiosum: Bei einer Infektion mit dem Molluscum-contagiosum-Virus entstehen an den Augenlidern, am Rumpf und an den Genitalien Dellwarzen. Das sind kleine hautfarbene und knötchenartige Verdickungen (Papeln) mit zentraler Delle.
  • HIV-Infektion: Erfahre mehr über das AIDS-Virus unter Z20.6

Parasitäre sexuell übertragbare Krankheiten sind:

  • Trichomoniasis: Wird verursacht durch Trichomonaden. Das sind Einzeller. Symptome der Trichomoniasis sind stark riechender Ausfluss aus der Scheide, Ausfluss aus Penis oder Po sowie Zwischenblutungen, Juckreiz, Harndrang und Brennen beim Wasserlassen.
  • Krätze: Die Krätze, auch Skabies genannt, ist eine ansteckende Hauterkrankung, die durch Krätzmilben verursacht wird. Die Haut entzündet sich und juckt.
  • Pediculosis pubis: Beim Befall der Haut im Genitalbereich durch Filzläuse, auch Schamläuse und umgangssprachlich Sackläuse oder Sackratten genannt, kommt es wegen der Bisse und/oder Ausscheidungen der Läuse zu einem unangenehmen Juckreiz.

Viele andere Infektionen werden nicht als Geschlechtskrankheiten angesehen, können jedoch auch sexuell übertragen werden. Dazu gehören zum Beispiel: Salmonellose (Übertragung der Salmonellen durch Schmierinfektion über Hände oder über Analverkehr ist möglich), Shigellose (Bakterielle Ruhr mit Durchfällen), Campylobacteriose (bakterielle Durchfallerkrankung), Amöbiasis (siehe ICD-10 Diagnosekürzel A06), Giardiasis (Infektion des Dünndarms mit Bauchkrämpfen und Durchfall, verursacht durch den einzelligen Parasiten Giardia), Zytomegalievirusinfektion (übertragung durch Schmierinfektionen) sowie Hepatitis A (Krankheitsbild und Übertragung siehe Hepatitis A-Impfung), Hepatitis B (Krankheitsbild und Übertragungsweg siehe Hepatitis B-Impfung) und Hepatitis C (Symptome und Therapie von Hepatitis C).

Z20.3 Kontakt mit und Exposition gegenüber Tollwut

Tollwut (Rabies) wird durch Rabiesviren ausgelöst, die sich im Speichel infizierter Tiere befinden. Übertragungsweg und Symptome von Tollwut

Wissenswertes zur Vorbeugung und zur Impfung gegen Tollwut: Wann gegen Tollwut impfen?

20.4 Kontakt mit und Exposition gegenüber Röteln

Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten, doch auch Erwachsene können sich anstecken. Ausgelöst werden die Röteln durch das Rubella-Virus. Die Ansteckung erfolgt über Tröpfcheninfektion. Warum Röteln während der Schwangerschaft besonders gefährlich sind und wie du dich mit einer Impfung vor Röteln schützen kannst, liest zu in unserem Beitrag zur Röteln-Impfung.

Z20.5 Kontakt mit und Exposition gegenüber Virushepatitis

Hepatitis ist eine Entzündung der Leber. Was eine Virushepatitis B ist, kannst du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel B16 nachlesen. Infos zur Virushepatitis C und zur Virushepatitis E findest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel B17.

Z20.6 Kontakt mit und Exposition gegenüber HIV

Exkl.: Asymptomatische HIV-Infektion Z21

AIDS ist das Endstadium einer Infektion mit dem Humanen Immundefizienz-Virus, kurz HIV oder auch als Menschliches Immunschwäche-Virus oder Menschliches Immundefekt-Virus bezeichnet.

Z20.7 Kontakt mit und Exposition gegenüber Pedikulose, Akarinose oder anderem Parasitenbefall

Pedikulose ist der medizinische Fachbegriff für Läusebefall. Als Akarinose wird ein Milbenbefall bezeichnet.

Z20.8 Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Erkrankungen

Hierunter fällt das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste Erkrankung Covid-19. Ist die Covid-19-Infektion nicht durch Labortest nachgewiesen, sondern klinisch-epidemiologisch bestätigt, kodiert das dein Arzt zusätzlich zu Z20.8 mit U07.2. Was bedeutet klinisch-epidemiologisch? Lies mehr dazu und zum ICD-10 Diagnosekürzel U07.2.

Infos über Infektionswege des Coronavirus SARS-CoV-2 sowie Schutz- und Vorbeugung von Covid-19 erhältst du in unserem Beitrag 15 Fragen zu SARS-CoV-2 und Covid-19.

Mit dem ICD-10 Diagnosekürzel Z20.8 kodiert dein Arzt auch den Kontakt mit Pocken, den Kontakt mit Masern, den Kontakt mit Poliomyelitis, den Kontakt mit Windpocken und den Kontakt zu anderen Viruserkrankungen, die anderenorts nicht klassifiziert sind.

Z20.9 Kontakt mit und Exposition gegenüber nicht näher bezeihneter übertragbarer Krankheit

Kategorien
Diagnosekürzel

B06

B06 bedeutet im ICD-10 Diagnoseschlüssel Röteln.
Unter B00-B09 werden im ICD-10 Diagnoseschlüssel Virusinfektionen zusammengefasst, die durch Haut- und Schleimhautverletzungen gekennzeichnet sind. Unter B06 werden die Röteln klassifiziert.

B06: Röteln

Exkl.: Angeborene Röteln P35.0

Röteln, auch Rubella oder Rubeola, sind eine ansteckende, meldepflichtige Infektionskrankheit, die zu den Kinderkrankheiten zählt Röteln werden ausgelöst durch das Röteln- oder Rubella-Virus. Namensgebend für die Erkrankung ist das Auftreten eines blass-roten Ausschlags, des Röteln-Exanthems. Gegen Röteln kannst du dich impfen lassen. Wissenswertes zum Röteln-Impfschutz.

B06.0 Röteln mit neurologischen Komplikationen

Inkl.: Röteln: Enzephalitis G05.1
Röteln: Meningitis G02.0
Röteln: Meningoenzephalitis G05.1

Das Röteln-Virus kann Komplikationen beziehungsweise Erkrankungen des zentralen Nervensystems hervorrufen. Dazu gehören die Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) und die Entzündung der Hirnhäute, auch Meningitis genannt. Eine kombinierte Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute nennt sich Meningoenzephalitis. Mehr zu Röteln liest du unter B06.

B06.8 Röteln mit sonstigen Komplikationen

Inkl.: Röteln: Arthritis M01.4
Röteln: Pneumonie J17.1

Was Röteln sind, kannst du unter B06 nachlesen.

Arthritis ist der Fachausdruck für Gelenk-Entzündung. Pneumonie bedeutet Lungenentzündung.

B06.9 Röteln ohne Komplikation

Inkl.: Röteln o. n. A.

Informationen zur Infektionserkrankung Röteln erhältst du unter B06.

Kategorien
Impfungen

Röteln-Impfung

Ärztin impft Mädchen gegen Röteln.
Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten und werden durch das Rubella-Virus ausgelöst. Typisch für Röteln sind grippeähnliche Symptome sowie ein blass-roter Ausschlag, das Röteln-Exanthem.

Was sind Röteln?

Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten, doch auch Erwachsene können sich anstecken. Röteln sind eine Infektionserkrankung, die durch das Röteln-Virus (Rubella-Virus) ausgelöst wird. Das Rubella-Virus kommt weltweit vor. Seit Einführung der Röteln-Schutzimpfung mit dem Ziel der Eliminierung der Röteln ist die Zahl der Erkrankungsfälle stark rückläufig. Die meisten Infektionen mit Röteln treten derzeit noch im Pazifik-Raum, Südostasien sowie in afrikanischen Ländern auf.  Die Röteln-Infektion zählt in Deutschland zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

Anstecken kannst du dich über eine Tröpfcheninfektion. Beim Husten oder Niesen erkrankter Personen gelangen infektiöse Tröpfchen in die Luft. Mit deinem Atemstrom gelangen die Röteln-Viren dann in deinen Körper. Sie dringen in die Schleimhaut deiner Atemwege ein. Dort vermehren sich die Rubella-Viren, gelangen ins Blut (Virämie) und verteilen sich im Körper.

Röteln verursachen in der Regel nur leichte, grippale Symptome, die etwa 14 bis 21 Tage nach Ansteckung auftreten (Inkubationszeit). Etwa die Hälfte der Röteln-Infektionen verläuft ganz ohne Symptome. Das wird als Stille Feigung bezeichnet.

Den Beginn der Röteln-Erkrankung markieren Lymphknotenschwellungen und unspezifische Frühsymptome wie Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur, Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Schnupfen (Rhinitis) und ein oberer Luftwegsinfekt.

Darauf folgt das Auftreten des Röteln-typischen Ausschlags, des sogenannten Röteln-Exanthems. Der blass-rote, feinfleckige Ausschlag kann zuerst im Gesicht bemerkt werden, sich dann auf den Rumpf und den restlichen Körper ausbreiten. Das Röteln-Exanthem klingt nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Die meisten Röteln-Erkrankungen treten im Kindesalter auf, doch auch Erwachsene können sich mit Röteln anstecken. Bei Erwachsenen zeigt sich die Röteln-Infektion oft ohne Ausschlag. Stattdessen treten Gelenkschmerzen (Arthralgien) und Gelenkentzündungen (Arthritiden) auf.

Achtung: Bereits sieben Tage vor bis sieben Tage nach Auftreten des Ausschlags kannst du andere Menschen mit den Röteln anstecken.

Komplikationen nach Röteln-Infektionen treten in der Regel selten auf. Jedoch sind ältere Personen eher von folgenden Komplikationen betroffen:

  • Bronchitis. Infos zu Ursachen und Therapie von Bronchitis.
  • Mittelohrentzündung (Otitis media).
  • Entzündung des Herzmuskels oder des Herzbeutels (Myo- bzw. Perikarditis).
  • Blutungsneigung durch Abnahme der Blutplättchen (Thrombozytopenie).
  • Entzündung des Gehirns (Enzephalitis).

Infiziert sich eine Schwangere mit dem Röteln-Virus, können die Rubella-Viren über den Mutterkuchen (Plazenta) zum ungeborenen Kind gelangen und schwere Schäden und Fehlbildungen hervorrufen. Das wird als konnatale Rötelnembryofetopathie bezeichnet

Röteln während der Schwangerschaft: Konnatale Rötelnembryofetopathie (CRS)

Zwar löst das Röteln-Virus bei Erwachsenen und Kindern eher harmlose Erkrankungen hervor, doch kann das Virus für Schwangere bzw. ihr ungeborenes Kind eine Gefahr darstellen.

Steckt sich eine Schwangere mit fehlendem Impfschutz mit den Röteln an, können die Rubella-Viren aus dem Blut der Schwangeren über die Plazenta zum Embryo gelangen. Je nach Alter des Ungeborenen und dessen Entwicklungsstand rufen die Viren gesundheitliche Schäden bis zu schweren Organfehlbildungen hervor (Konnatale Rötelnembryofetopathie). Die Wahrscheinlichkeit, dass die Röteln-Viren dem Embryo schaden, ist während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen am größten und nimmt dann mit dem Alter der Embryos bzw. der Schwangerschaftswoche ab. Ab der 20. Schwangerschaftswoche besteht nur noch ein geringes Risiko zur Übertragung.

Erfolgt die Röteln-Infektion zum Zeitpunkt der Organentwicklung des ungeborenen Kindes, können Organfehlbildungen und Schäden im Sinne eines Gregg-Syndroms auftreten. Zum Gregg-Syndrom zählen:

  • Herzfehler.
  • Augenerkrankung: Grauer Star (Katarakt) mit Linsentrübung.
  • Ohrerkrankung: Innenohrtaubheit/Innenohrschwerhörigkeit.

Neben dem Gregg-Syndrom können Röteln der Grund für eine Fehlgeburt oder Frühgeburt sein. Auch können die Rubella-Viren ein niedriges Geburtsgewicht, eine Entzündung der Leber (Hepatitis), des Gehirns (Enzephalitis) und des Herzmuskels (Myokarditis) sowie eine Fehlbildung des Kopfes im Sinne eines zu kleinen Kopfes (Mikrozephalie) bedingen.

Ein intakter Impfschutz der Schwangeren gegen Röteln kann eine Röteln-Infektion und eine Übertragung der Rubella-Viren auf das ungeborene Kind verhindern.

Röteln-Impfung: Welche Arten gibt es?

Unter der Röteln-Impfung wird eine aktive Schutzimpfung gegen die Röteln-Viren verstanden. Gegen die Rubella-Viren kann mittels eines Kombinations-Impfstoffes oder eines Einzelimpfstoffs (monovalent) geimpft werden.

Ein Passiv-Impfstoff steht zur Unterstützung des Immunsystems in besonderen Fällen zur Verfügung.

Mehr zur Wirkungsweise von aktiven und passiven Impfstoffen.

Aktive Röteln-Impfung

Die aktive Röteln-Impfung stellt die Schutz-Impfung gegen das Röteln-Virus dar. Der Röteln-Impfstoff enthält lebensfähige, abgeschwächte Viren und ist somit ein Lebendimpfstoff. Verabreicht wird der Impfstoff mittels einer Spritze in den Muskel.

Wie wirken Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe?

Die bei der Herstellung im Labor abgeschwächten (attenuierten) Röteln-Viren rufen eine ausgeprägte Immunantwort hervor. Dein Immunsystem lernt die Krankheitserreger durch die Impfung kennen. Es erlernt die Viren frühzeitig zu erkennen und sie bei erneutem Kontakt rasch und effektiv mithilfe von Antikörpern zu eliminieren.

Es stehen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe zur Röteln-Impfung zur Verfügung.

 Kombinations-Impfung

Im Kombinationsimpfstoff MMR bzw. MMR-V ist der Röteln-Impfstoff nebst Impfstoff gegen Masern und Mumps bzw. Masern, Mumps und Windpocken (Varizellen). Mit nur einem Pieks können so Impfungen gegen mehrere Krankheitserreger durchgeführt werden.

Infos zu Kombinationsimpfungen.

Passive Röteln-Impfung

Eine passive Röteln-Impfung, also die Verabreichung von Röteln-Antikörpern (Immunglobulinen) zur Unterstützung des Immunsystems kann in besonderen Fällen durchgeführt werden.

Gibt eine Schwangere ohne vollständigen Röteln-Impfschutz an, Kontakt zu Röteln-Erkrankten gehabt zu haben, können Immunglobuline innerhalb von fünf Tagen nach Kontakt verabreicht werden. Die Antikörper können einen Krankheitsverlauf mildern und die Anzahl der im Körper zirkulierenden Viren senken. Eine Übertragung der Viren auf das ungeborene Kind kann mithilfe der passiven Impfung allerdings nicht sicher verhindert werden.

Röteln- Impfung: Wann impfen?

Die Grundimmunisierung gegen das Röteln-Virus umfasst zwei Impfstoffdosen mit dem Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt eine Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter anhand des MMR-(V)-Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen).

Die erste MMR-(V)-Impfung sollte im Alter von 11-14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden.

Die zweite Impfdosis erfüllt hier nicht den Zweck einer Auffrischungsimpfung, sondern dient der Vervollständigung des Impfschutzes.

Allgemeine Infos zur Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung.

Ein Mindestabstand von vier Wochen sollte zu anderen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Im Rahmen der Röteln-Impfung kann es zu sogenannten Impfröteln kommen. Nach der Impfung treten dann milde Röteln-Symptome auf. Die Impfröteln zählen zu den typischen Impfreaktionen auf Lebendimpfstoffe. Von Impfröteln geht keine Ansteckungsgefahr aus.

Kinder, die bereits vor dem 12. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte besuchen, können bereits ab dem neunten Monat eine MMR-Impfung erhalten. Hierbei gilt es allerdings andere Impfschemata einzuhalten und Besonderheiten zu beachten. Diesbezüglich sprichst du am besten mit deinem Arzt oder Kinderarzt.

Neben der typischen Grundimmunisierung kann eine aktive Röteln-Impfung im Sinne einer Riegelungsimpfung bei Ausbrüchen durchgeführt werden. Immunisiert werden hierbei alle ungeimpften Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die Kontakt zu Röteln-Erkrankten angeben. Hierdurch können Ansteckungs- und Übertragungsketten unterbrochen werden und die Ausbreitung des Ausbruchs eingedämmt werden. Infos zur Riegelungsimpfung.

Röteln-Impfung: Wann nicht impfen?

Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie dem Röteln-Impfstoff sollten nicht in der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Auch sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zu vorherigen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Krankheiten können Gründe darstellen, um Impftermine zu verschieben. Bist du akut erkrankt und hast Fieber über 38,5°C, solltest du den Termin besser verschieben. Auch andere, akut behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Vorerkrankungen können einen Aufschub eines Impftermins notwendig machen. Bitte sprich im konkreten Einzelfall deinen Arzt bezüglich dieser Frage an.

Besondere Regelungen für Impfungen gelten auch für Personen mit einer Immunschwäche oder Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe. Auch hier gilt: Bitte bespreche diese Fragestellung mit deinem Arzt und entscheidet gemeinsam, ob und wann die Impfungen durchgeführt werden sollen.

Röteln-Impfung: Wann auffrischen?

Nach einer vollständigen Grundimmunisierung im Sinne zweier Impfstoffdosen im Kindesalter ist von einem lebenslangen Impfschutz gegen Röteln-Viren auszugehen. Eine Auffrischungsimpfung fällt daher nicht an.

Röteln-Impfung und Schwangerschaft

Zur Verhinderung einer möglichen Rötelnembryofetopathie (CRS) durch Übertragung der Röteln-Viren von einer infizierten Schwangeren auf ihr ungeborenes Kind, sind in den Mutterschaftsrichtlinien bestimmte Untersuchungen und Impfungen vorgesehen.

Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter sowie Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus sollten vor einer geplanten Schwangerschaft nach STIKO-Empfehlung eine zweifache Röteln-Impfung erhalten. Nach der Impfung sollte für mindestens einen Monat eine Verhütung (Kontrazeption) durchgeführt werden.

Während der Schwangerschaft dürfen Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht durchgeführt werden. Daher sollte bereits vor der Schwangerschaft auf einen ausreichenden Impfschutz geachtet werden.

Sollte eine Impfung in der Frühschwangerschaft erfolgt sein, stellt das allerdings kein Risiko für das Ungeborene dar.

Am besten wendest du dich an deinen Frauenarzt (Gynäkologen) oder Hausarzt, wenn du dich mit dem Thema Schwangerschaft und Kinderwunsch auseinandersetzt. Gemeinsam könnt ihr deinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls Nachholimpfungen zu deinem Schutz und dem Schutz des ungeborenen Kindes durchführen.

Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Immunstatus gegen Röteln können bei Schwangeren ohne Röteln-Impfschutz oder mit unklarem Impfschutz oder geplanter Schwangerschaft durchgeführt werden. Das Blut wird auf das Vorhandensein bestimmter Antikörper, also den Abwehrmechanismen, die der Körper speziell gegen einen Krankheitserreger entwickelt, untersucht.  Diese Verfahren wird Titer-Bestimmung genannt.

Während einer Immunabwehr produziert unser Körper verschiedene Subtypen von Antikörpern. Die verschiedenen Subtypen werden zu unterschiedlichen Zeiten einer Immunantwort gebildet und lassen daher Rückschlüsse auf eine aktuelle Infektion, alte durchgemachte Infektionen oder erhaltene Impfungen zu.

Ist eine bestimmte Menge von sogenannten IgG-Antikörpern vorhanden, wird von einer Immunität gegenüber Röteln ausgegangen. Die Immunität kann einerseits durch eine erfolgreich durchgeführte Impfung und andererseits eine durchgemachte Röteln-Infektion bestehen.

Finden sich sogenannte IgM-Antikörper im Blut, kann das ein Hinweis auf eine aktuelle Röteln-Infektion sein. In diesem Falle können weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Frauen, die vor einer Schwangerschaft zwei Röteln-Impfungen erhalten haben, gelten als immun. Eine Blutuntersuchung also Titer-Bestimmung zur Überprüfung des Immunstatus ist nicht notwendig.

Kann die Grundimmunisierung gegen Röteln nachgeholt werden?

Die Grundimmunisierung gegen Röteln kann nachgeholt werden. Empfohlen wird die nachgeholte Grundimmunisierung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, da die Erkrankung meist Kinder oder Jugendliche betrifft. Hierzu werden zwei Impfstoffdosen des MMR-Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln im Abstand von ein bis zwei Monaten verabreicht. Für Frauen im gebärfähigen Alter werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat bei unvollständigem oder unklarem Impfstatus empfohlen.

Welche Nebenwirkungen können bei der Röteln-Impfung auftreten?

Im Rahmen von allen Impfungen kann es zu üblichen Impfreaktionen als Zeichen einer Auseinandersetzung deines Immunsystems mit dem Erreger kommen. Zu den üblichen Impfreaktionen zählen:

  • Schmerz, Schwellung und Rötung an der Einstichstelle.
  • Impfkrankheit (Impfröteln/Impfmasern): ein bis drei Wochen nach Lebendimpfungen können entsprechend der verabreichten Impfung leichte Erkrankungen auftreten, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Abwehrsystems mit der Impfung an den Erreger aus der Impfung erinnern.
  • Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Fieber bis 39,5°C, Unruhe, Übelkeit, Müdigkeit.