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Diagnosekürzel

B06

B06 bedeutet im ICD-10 Diagnoseschlüssel Röteln.
Unter B00-B09 werden im ICD-10 Diagnoseschlüssel Virusinfektionen zusammengefasst, die durch Haut- und Schleimhautverletzungen gekennzeichnet sind. Unter B06 werden die Röteln klassifiziert.

B06: Röteln

Exkl.: Angeborene Röteln P35.0

Röteln, auch Rubella oder Rubeola, sind eine ansteckende, meldepflichtige Infektionskrankheit, die zu den Kinderkrankheiten zählt Röteln werden ausgelöst durch das Röteln- oder Rubella-Virus. Namensgebend für die Erkrankung ist das Auftreten eines blass-roten Ausschlags, des Röteln-Exanthems. Gegen Röteln kannst du dich impfen lassen. Wissenswertes zum Röteln-Impfschutz.

B06.0 Röteln mit neurologischen Komplikationen

Inkl.: Röteln: Enzephalitis G05.1
Röteln: Meningitis G02.0
Röteln: Meningoenzephalitis G05.1

Das Röteln-Virus kann Komplikationen beziehungsweise Erkrankungen des zentralen Nervensystems hervorrufen. Dazu gehören die Entzündung des Gehirns (Enzephalitis) und die Entzündung der Hirnhäute, auch Meningitis genannt. Eine kombinierte Entzündung des Gehirns und der Hirnhäute nennt sich Meningoenzephalitis. Mehr zu Röteln liest du unter B06.

B06.8 Röteln mit sonstigen Komplikationen

Inkl.: Röteln: Arthritis M01.4
Röteln: Pneumonie J17.1

Was Röteln sind, kannst du unter B06 nachlesen.

Arthritis ist der Fachausdruck für Gelenk-Entzündung. Pneumonie bedeutet Lungenentzündung.

B06.9 Röteln ohne Komplikation

Inkl.: Röteln o. n. A.

Informationen zur Infektionserkrankung Röteln erhältst du unter B06.