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Masern-Impfung

Arzt impft kleinen Jungen gegen Masern.
Die Masern-Schutzimpfung ist in der Regel eine aktive Impfung mit einem Lebendimpfstoff. Der Masern-Impfstoff steht als Kombinationspräparat sowie als Einzelimpfstoff zur Verfügung.

Was sind Masern?

Masern sind eine hoch ansteckende Infektionserkrankung, die zu den Kinderkrankheiten zählen. Ausgelöst wird die Masern-Erkrankung durch das weltweit beim Menschen vorkommende Masernvirus (MeV).

Bereits ein flüchtiger Kontakt über eine Distanz von wenigen Metern kann ausreichen, um dich mit Masern anzustecken. Masern werden durch Tröpfcheninfektion verbreitet. Beim Husten, Sprechen oder Niesen setzt eine an Masern erkrankte Person feinste, mit Viren infizierte Tröpfchen frei. Diese Tröpfchen können mehrere Meter in der Luft zurücklegen. Durch Einatmen dieser infektiösen Flüssigkeitspartikel können die Masernviren auf andere Personen übertragen werden. Auch der direkte Kontakt zu Nasen- oder Rachensekret von Erkrankten kann eine Ansteckung mit Masern zur Folge haben.

Masern unterliegen gemäß Infektionsschutzgesetz der Meldepflicht in Deutschland. Das Vorkommen der Masern ist in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark zurückgegangen. Ein Erfolg, der unter anderem auf die Masern-Impfung zurückzuführen ist. Immer wieder kommt es jedoch zu kleinen, lokalen Masern-Ausbrüchen auch in Deutschland. In der Dritten Welt ist die Masern-Erkrankung in Hinblick auf ihre Häufigkeit und Sterblichkeitsrate besonders relevant.

Von Masern betroffen sind zumeist Kleinkinder unter einem Jahr, daher gehören die Masern nebst Röteln, Windpocken (Varizellen) und Mumps (Ziegenpeter) zu den sogenannten Kinderkrankheiten. Dennoch betreffen etwa die Hälfte der Masern-Erkrankungen in Deutschland auch Jugendliche oder Erwachsene.

Masern verlaufen in zwei Phasen

Nach der Ansteckung mit den Masernviren dauert es in der Regel acht bis zehn Tage bis erste Symptome der Masern-Infektion auftreten (Inkubationszeit). Bis zu zwei Wochen kann es dauern, bis es zum Masern-typischen Ausschlag kommt.

Klassisch ist ein zweiphasiger Verlauf der Masern-Erkrankung. Die Masern beginnen mit einem katarrhalischen Stadium. Als Katarrh werden Entzündungen der Schleimhäute bezeichnet. Hast du dich mit Masern angesteckt, treten also meist zuerst Schnupfen, Husten und Fieber sowie eine Bindehautentzündung (Konjunktivitis) auf. Gleichzeitig entstehen an deiner Mundschleimhaut die sogenannten Koplik-Flecken. Das sind weiße, kleine Flecken, die an Kalkspritzer erinnern. Koplik-Flecken treten nur bei Masern auf und sind daher ein guter Hinweis auf die Ursache der katarrhalischen Beschwerden.

Das zweite Stadium wird Exanthem-Stadium genannt. Es geht mit dem typischen Masern-Ausschlag (Masern-Exanthem) einher und stellt sich ungefähr drei bis sieben Tage nach den ersten Beschwerden gemeinsam mit einem schweren Krankheitsgefühl ein. Meist fällt das Fieber beim Übergang des katarrhalischen Stadiums in das Exanthem-Stadium kurzfristig ab, um kurze Zeit später wieder anzusteigen. Fieber richtig messen

Die rosafarbenen Flecken des Masern-Exanthems treten zuerst im Gesicht und hinter den Ohren auf. Der Ausschlag breitet sich dann aus und klingt nach vier bis sieben Tagen mit einer Schuppung der Haut wieder ab.

Masern und ihre Komplikationen

Anstecken kannst du dich bei einem Masern-Infizierten nicht erst, wenn die rötlichen Flecken seinen Körper übersähen. Eine Ansteckungsgefahr mit Masern besteht bereits drei bis fünf Tage vor Auftreten bis vier Tage nach Auftreten des Ausschlags.

Nach einer durchgemachten Masern-Infektion bist du lebenslang gegen das Masernvirus geschützt. Allerdings ist dein Immunsystem anschließend an eine Masern-Infektion für circa sechs Wochen geschwächt. Das ist der Grund, weshalb bei Betroffenen im Anschluss an die Masern gehäuft bakterielle Infektionen wie Mittelohrentzündungen (Otitis media), Bronchitis, Lungenentzündungen (Pneumonie) oder Durchfälle (Diarrhoe) auftreten.

Weitere Komplikationen nach Masern können unser zentrales Nervensystem angreifen. Eine besonders schwere Komplikation stellt die akute postinfektiöse Enzephalitis dar. Das ist eine Entzündung des Gehirns (Enzephalitis), die etwa vier bis sieben Tage nach Beginn des Exanthem-Stadiums bei Masern auftreten kann. Die Beschwerden der Entzündung reichen von Kopfschmerzen bis Bewusstseinsstörungen, Bewusstlosigkeit und Koma. Auch Folgeschäden am Gehirn können auftreten.

Sechs bis acht Jahre nach einer Masern-Infektion kann sich eine sehr seltene Spätkomplikation, die subakute sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) ausprägen. Diese Form der Hirn-Entzündung beginnt meist mit Wesensveränderungen und führt allmählich zum Ausfall von Hirnfunktionen und zum Tod.

Masern-Impfung: Welche Arten gibt es?

Schutz gegen Masern kannst du durch eine Impfung erhalten. Die Masern-Schutzimpfung ist in der Regel eine aktive Impfung mit einem Lebendimpfstoff. Der Masern-Impfstoff steht in Form von Kombinationspräparaten sowie als Einzelimpfstoff zur Verfügung. Zum Schutz Immungeschwächter Personen, Schwangerer oder kleiner Kinder kann zudem im Falle eines Masern-Ausbruchs eine passive Masern-Impfung durchgeführt werden.

Erhalte mehr Infos zu Lebendimpfstoffen und erfahre Wissenswertes zu aktiven und passiven Impfungen.

Aktive Masern-Impfung

Zur aktiven Immunisierung gegen Masernviren werden Kombinationsimpfungen in Form der MMR-Impfung gegen die Kinderkrankheiten Masern, Mumps und Röteln bzw. der MMR-V-Impfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) mittels einer Spritze in den Muskel verabreicht. Diese Impfstoffe sind Lebendimpfstoffe. Das bedeutet, die Kombinationsimpfstoffe enthalten Viren, die lebens- und vermehrungsfähig sind, aber in der Herstellung des Impfstoffes abgeschwächt wurden. Durch den Kontakt deines Immunsystems zu den lebenden Viren können besonders effektive Abwehrmechanismen in Form spezialisierter Abwehrzellen und Antikörper gegen die jeweiligen Viren gebildet werden.

Statt Kombinationsimpfstoffen finden bei der Masern-Impfung vereinzelt auch monovalente Impfstoffe Anwendung. Das sind Impfstoffe, die nur gegen das Masernvirus wirken.

Nach der Durchführung der Grundimmunisierung gegen Masern kannst du von einem lebenslangen Schutz durch die Masern-Impfung ausgehen. Hier erfährst du Wissenswertes zur Grundimmunisierung.

Passive Masern-Impfung

Eine passive Masern-Impfung kann im Falle eines Masern-Ausbruchs zum Schutz bestimmter Personengruppen angewendet werden. Die passive Impfung enthält im Gegensatz zur aktiven Impfung keine Krankheitserreger, gegen die das Immunsystem Abwehrkräfte aufbaut. Der Impfstoff der Passiv-Impfung enthält Immunglobuline. Der Begriff „Immunglobulin“ ist ein anderer Ausdruck für Antikörper. Das sind genau die Abwehrmechanismen, die dein Körper als Antwort auf eine Impfung oder Infektion bildet. Antikörper fangen die Krankheitserreger ab und neutralisieren sie. So schützt die passive Impfung den Körper zeitweise in der Phase einer akuten Infektion, indem die passive Impfung das Immunsystem sofort in der Bekämpfung der Erkrankung unterstützt. Dauerhaften Schutz gegen die Masern erhält der Körper dadurch allerdings nicht. Daher ersetzt die passive Impfung nicht die aktive Masern-Schutzimpfung. Die passive Impfung kommt zum Beispiel als Schutzmaßnahme für Personen mit Abwehrschwäche, bei Schwangeren oder bei Säuglingen in Frage, wenn diese Personen in Kontakt zu einer an Masern erkrankten Person standen.

Infos zu aktiven und passiven Schutzimpfungen.

Masern-Impfung: Wann impfen?

Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt eine Schutzimpfung gegen Masern im Säuglings- bzw. Kleinkindalter. Die Grundimmunisierung gegen Masern soll in Form der MMR-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. in Form der MMR-V-Kombinationsimpfung gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen) erfolgen. Die Grundimmunisierung umfasst zwei Impfdosen:

  • Erste Impfung im Alter von elf bis 14 Monaten.
  • Zweite Impfdosis im Alter von 15 – 23 Monaten.

Bereits zwei bis drei Wochen nach der ersten Impfung beginnt dein Körper Abwehrkörper zu bilden. Die zweite MMR- bzw. MMR-V-Impfung dient der Vervollständigung der Grundimmunisierung und ist keine Auffrischungsimpfung.  Damit ein voller Impfschutz gewährleistet werden kann, müssen allerdings beide Impfdosen verabreicht werden.

Generell sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zwischen den Impfungen mit Lebendimpfstoffen eingehalten werden.

Neben der Grundimmunisierung im Kindesalter können aktive Impfungen gegen Masern auch in besonderen Fällen als Postexpositionsprophylaxe bzw. Riegelungsimpfung unabhängig der regulären Impftermine durchgeführt werden. Eine Postexpositionsprophylaxe kommt bei ungeimpften Personen ab neun Monaten oder Personen mit unklarem oder unvollständigem Impfstatus zum Einsatz. Unter der Postexpositionsprophylaxe wird hier eine Masern-Impfung verstanden, die bei ungeschützten Personen innerhalb von drei Tagen nach dem Kontakt zu einem Masern-Infizierten verabreicht wird. Die Impfung kann im besten Falle dann eine Masern-Erkrankung verhindern oder zumindest den Krankheitsverlauf mildern.

Die postexpositionelle Impfung hat abgesehen vom individuellen Nutzen noch einen weiteren Effekt. Im Sinne einer Riegelungsimpfung dämmt die Immunisierung die Ausbreitung der Masern ein und kann einen Massenausbruch der Masern eingrenzen oder aber verhindern. Weitere Infos zur Riegelungsimpfung.

Masern-Impfung: Wann nicht impfen?

Da die Impfung gegen Masern mit einem Lebendimpfstoff durchgeführt wird, gilt für die Masern-Impfung wie für alle Lebendimpfungen ein Impfverbot in der Schwangerschaft. Auf einen vollständigen Impfschutz sollte aber ganz besonders vor einer geplanten Schwangerschaft geachtet werden. Stillende Frauen können ebenfalls problemlos geimpft werden.

Liegen Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfung vor oder leidest du unter einer Immunschwäche durch eine angeborene Erkrankung oder die Einnahme von Medikamenten, halte bitte mit deinem Arzt Rücksprache, ob die Schutzimpfung gegen Masern bei dir durchgeführt werden sollte.

Leidest du zum Impftermin an einer akuten, schweren Erkrankung, solltest du zuerst deine Genesung abwarten und dich anschließend um den versäumten Impftermin kümmern.

Fieber unter 38,5°C, Hautinfektionen, vergangene Fieberkrämpfe oder die Einnahme von Antibiotika stellen keinen Grund dar, eine Impfung zu verschieben.

Masern-Impfung: Wann auffrischen?

Eine Auffrischungsimpfung der Masern-Impfung wird nicht benötigt. Durch die vollständig durchgeführte Grundimmunisierung im Sinne der zweimaligen Impfung im Kindesalter erhältst du einen lebenslangen Schutz gegen die Masern.

Kann die Grundimmunisierung gegen Masern nachgeholt werden?

Die Grundimmunisierung gegen Masern kann ab dem Alter von elf Monaten nachgeholt werden. Beachte bitte: Fehlt die Masern-Impfung, weisen zumeist auch die Impfungen gegen Mumps und Röteln Impflücken auf.

Mithilfe des MMR-Kombinationsimpfstoffs kann die Grundimmunisierung gegen Masern, Mumps und Röteln mit jeweils nur einem Pieks pro Impftermin durchgeführt werden.

Zur Grundimmunisierung werden zwei Impfdosen des Kombinationsimpfstoffes benötigt. Die Impfstoffgaben sollten im Abstand von vier Wochen erfolgen.

Besonders wichtig ist der MMR-Impfschutz für Frauen, die schwanger werden möchten. Eine Infektion mit Masern, aber insbesondere mit Röteln kann schwere Schäden am ungeborenen Kind hinterlassen. Daher sollten Frauen mit im gebärfähigen Alter mit Impflücken ganz besonders auf den Impfschutz gegen Masern, Mumps und Röteln sowie Varizellen achten. Eine zweimalige MMR-V-Impfung wird von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlen. Nach 1970 geborene Personen mit unvollständigem Impfschutz sollten laut STIKO einmalig mit dem MMR-Impfstoff geimpft werden.

Welche Nebenwirkungen können bei der Masern-Impfung auftreten?

Ungefähr zehn Tage nach der Impfung gegen Masern kann ein Masern-ähnlicher Ausschlag, zum Teil gepaart mit Fieber oder Krankheitsgefühl auftreten. Dabei handelt es sich um sogenannte Impfmasern. Keine Angst, das bedeutet nicht, dass du dich nun mit Masern infiziert hast. Auch bedeutet das nicht, dass du andere nun mit Masern anstecken kannst. Ganz im Gegenteil: Das Auftreten der Impfmasern spiegelt die Auseinandersetzung deines Immunsystems mit dem Lebendimpfstoff wider. Die Reaktion ist also eine übliche Impfreaktion.

Ebenfalls als übliche Nebenwirkung einer Impfung bekannt sind:

Die Nebenwirkungen der Masern-Impfung vergehen meist schnell wieder. Sie halten in der Regel maximal zwischen ein bis drei Tagen an.

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Röteln-Impfung

Ärztin impft Mädchen gegen Röteln.
Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten und werden durch das Rubella-Virus ausgelöst. Typisch für Röteln sind grippeähnliche Symptome sowie ein blass-roter Ausschlag, das Röteln-Exanthem.

Was sind Röteln?

Röteln zählen zu den Kinderkrankheiten, doch auch Erwachsene können sich anstecken. Röteln sind eine Infektionserkrankung, die durch das Röteln-Virus (Rubella-Virus) ausgelöst wird. Das Rubella-Virus kommt weltweit vor. Seit Einführung der Röteln-Schutzimpfung mit dem Ziel der Eliminierung der Röteln ist die Zahl der Erkrankungsfälle stark rückläufig. Die meisten Infektionen mit Röteln treten derzeit noch im Pazifik-Raum, Südostasien sowie in afrikanischen Ländern auf.  Die Röteln-Infektion zählt in Deutschland zu den meldepflichtigen Erkrankungen.

Anstecken kannst du dich über eine Tröpfcheninfektion. Beim Husten oder Niesen erkrankter Personen gelangen infektiöse Tröpfchen in die Luft. Mit deinem Atemstrom gelangen die Röteln-Viren dann in deinen Körper. Sie dringen in die Schleimhaut deiner Atemwege ein. Dort vermehren sich die Rubella-Viren, gelangen ins Blut (Virämie) und verteilen sich im Körper.

Röteln verursachen in der Regel nur leichte, grippale Symptome, die etwa 14 bis 21 Tage nach Ansteckung auftreten (Inkubationszeit). Etwa die Hälfte der Röteln-Infektionen verläuft ganz ohne Symptome. Das wird als Stille Feigung bezeichnet.

Den Beginn der Röteln-Erkrankung markieren Lymphknotenschwellungen und unspezifische Frühsymptome wie Kopfschmerzen, erhöhte Temperatur, Bindehautentzündung (Konjunktivitis), Schnupfen (Rhinitis) und ein oberer Luftwegsinfekt.

Darauf folgt das Auftreten des Röteln-typischen Ausschlags, des sogenannten Röteln-Exanthems. Der blass-rote, feinfleckige Ausschlag kann zuerst im Gesicht bemerkt werden, sich dann auf den Rumpf und den restlichen Körper ausbreiten. Das Röteln-Exanthem klingt nach ein bis drei Tagen wieder ab.

Die meisten Röteln-Erkrankungen treten im Kindesalter auf, doch auch Erwachsene können sich mit Röteln anstecken. Bei Erwachsenen zeigt sich die Röteln-Infektion oft ohne Ausschlag. Stattdessen treten Gelenkschmerzen (Arthralgien) und Gelenkentzündungen (Arthritiden) auf.

Achtung: Bereits sieben Tage vor bis sieben Tage nach Auftreten des Ausschlags kannst du andere Menschen mit den Röteln anstecken.

Komplikationen nach Röteln-Infektionen treten in der Regel selten auf. Jedoch sind ältere Personen eher von folgenden Komplikationen betroffen:

  • Bronchitis. Infos zu Ursachen und Therapie von Bronchitis.
  • Mittelohrentzündung (Otitis media).
  • Entzündung des Herzmuskels oder des Herzbeutels (Myo- bzw. Perikarditis).
  • Blutungsneigung durch Abnahme der Blutplättchen (Thrombozytopenie).
  • Entzündung des Gehirns (Enzephalitis).

Infiziert sich eine Schwangere mit dem Röteln-Virus, können die Rubella-Viren über den Mutterkuchen (Plazenta) zum ungeborenen Kind gelangen und schwere Schäden und Fehlbildungen hervorrufen. Das wird als konnatale Rötelnembryofetopathie bezeichnet

Röteln während der Schwangerschaft: Konnatale Rötelnembryofetopathie (CRS)

Zwar löst das Röteln-Virus bei Erwachsenen und Kindern eher harmlose Erkrankungen hervor, doch kann das Virus für Schwangere bzw. ihr ungeborenes Kind eine Gefahr darstellen.

Steckt sich eine Schwangere mit fehlendem Impfschutz mit den Röteln an, können die Rubella-Viren aus dem Blut der Schwangeren über die Plazenta zum Embryo gelangen. Je nach Alter des Ungeborenen und dessen Entwicklungsstand rufen die Viren gesundheitliche Schäden bis zu schweren Organfehlbildungen hervor (Konnatale Rötelnembryofetopathie). Die Wahrscheinlichkeit, dass die Röteln-Viren dem Embryo schaden, ist während der ersten zwölf Schwangerschaftswochen am größten und nimmt dann mit dem Alter der Embryos bzw. der Schwangerschaftswoche ab. Ab der 20. Schwangerschaftswoche besteht nur noch ein geringes Risiko zur Übertragung.

Erfolgt die Röteln-Infektion zum Zeitpunkt der Organentwicklung des ungeborenen Kindes, können Organfehlbildungen und Schäden im Sinne eines Gregg-Syndroms auftreten. Zum Gregg-Syndrom zählen:

  • Herzfehler.
  • Augenerkrankung: Grauer Star (Katarakt) mit Linsentrübung.
  • Ohrerkrankung: Innenohrtaubheit/Innenohrschwerhörigkeit.

Neben dem Gregg-Syndrom können Röteln der Grund für eine Fehlgeburt oder Frühgeburt sein. Auch können die Rubella-Viren ein niedriges Geburtsgewicht, eine Entzündung der Leber (Hepatitis), des Gehirns (Enzephalitis) und des Herzmuskels (Myokarditis) sowie eine Fehlbildung des Kopfes im Sinne eines zu kleinen Kopfes (Mikrozephalie) bedingen.

Ein intakter Impfschutz der Schwangeren gegen Röteln kann eine Röteln-Infektion und eine Übertragung der Rubella-Viren auf das ungeborene Kind verhindern.

Röteln-Impfung: Welche Arten gibt es?

Unter der Röteln-Impfung wird eine aktive Schutzimpfung gegen die Röteln-Viren verstanden. Gegen die Rubella-Viren kann mittels eines Kombinations-Impfstoffes oder eines Einzelimpfstoffs (monovalent) geimpft werden.

Ein Passiv-Impfstoff steht zur Unterstützung des Immunsystems in besonderen Fällen zur Verfügung.

Mehr zur Wirkungsweise von aktiven und passiven Impfstoffen.

Aktive Röteln-Impfung

Die aktive Röteln-Impfung stellt die Schutz-Impfung gegen das Röteln-Virus dar. Der Röteln-Impfstoff enthält lebensfähige, abgeschwächte Viren und ist somit ein Lebendimpfstoff. Verabreicht wird der Impfstoff mittels einer Spritze in den Muskel.

Wie wirken Lebendimpfstoffe und Totimpfstoffe?

Die bei der Herstellung im Labor abgeschwächten (attenuierten) Röteln-Viren rufen eine ausgeprägte Immunantwort hervor. Dein Immunsystem lernt die Krankheitserreger durch die Impfung kennen. Es erlernt die Viren frühzeitig zu erkennen und sie bei erneutem Kontakt rasch und effektiv mithilfe von Antikörpern zu eliminieren.

Es stehen Einzel- oder Kombinationsimpfstoffe zur Röteln-Impfung zur Verfügung.

 Kombinations-Impfung

Im Kombinationsimpfstoff MMR bzw. MMR-V ist der Röteln-Impfstoff nebst Impfstoff gegen Masern und Mumps bzw. Masern, Mumps und Windpocken (Varizellen). Mit nur einem Pieks können so Impfungen gegen mehrere Krankheitserreger durchgeführt werden.

Infos zu Kombinationsimpfungen.

Passive Röteln-Impfung

Eine passive Röteln-Impfung, also die Verabreichung von Röteln-Antikörpern (Immunglobulinen) zur Unterstützung des Immunsystems kann in besonderen Fällen durchgeführt werden.

Gibt eine Schwangere ohne vollständigen Röteln-Impfschutz an, Kontakt zu Röteln-Erkrankten gehabt zu haben, können Immunglobuline innerhalb von fünf Tagen nach Kontakt verabreicht werden. Die Antikörper können einen Krankheitsverlauf mildern und die Anzahl der im Körper zirkulierenden Viren senken. Eine Übertragung der Viren auf das ungeborene Kind kann mithilfe der passiven Impfung allerdings nicht sicher verhindert werden.

Röteln- Impfung: Wann impfen?

Die Grundimmunisierung gegen das Röteln-Virus umfasst zwei Impfstoffdosen mit dem Lebendimpfstoff. Die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI) empfiehlt eine Grundimmunisierung im Säuglings- bzw. Kleinkindalter anhand des MMR-(V)-Kombinationsimpfstoffes gegen Masern, Mumps und Röteln bzw. Masern, Mumps, Röteln und Windpocken (Varizellen).

Die erste MMR-(V)-Impfung sollte im Alter von 11-14 Monaten, die zweite Impfung im Alter von 15-23 Monaten durchgeführt werden.

Die zweite Impfdosis erfüllt hier nicht den Zweck einer Auffrischungsimpfung, sondern dient der Vervollständigung des Impfschutzes.

Allgemeine Infos zur Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfung.

Ein Mindestabstand von vier Wochen sollte zu anderen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Im Rahmen der Röteln-Impfung kann es zu sogenannten Impfröteln kommen. Nach der Impfung treten dann milde Röteln-Symptome auf. Die Impfröteln zählen zu den typischen Impfreaktionen auf Lebendimpfstoffe. Von Impfröteln geht keine Ansteckungsgefahr aus.

Kinder, die bereits vor dem 12. Lebensmonat eine Gemeinschaftseinrichtung wie eine Kindertagesstätte besuchen, können bereits ab dem neunten Monat eine MMR-Impfung erhalten. Hierbei gilt es allerdings andere Impfschemata einzuhalten und Besonderheiten zu beachten. Diesbezüglich sprichst du am besten mit deinem Arzt oder Kinderarzt.

Neben der typischen Grundimmunisierung kann eine aktive Röteln-Impfung im Sinne einer Riegelungsimpfung bei Ausbrüchen durchgeführt werden. Immunisiert werden hierbei alle ungeimpften Personen oder Personen mit unklarem Impfstatus, die Kontakt zu Röteln-Erkrankten angeben. Hierdurch können Ansteckungs- und Übertragungsketten unterbrochen werden und die Ausbreitung des Ausbruchs eingedämmt werden. Infos zur Riegelungsimpfung.

Röteln-Impfung: Wann nicht impfen?

Impfungen mit Lebendimpfstoffen wie dem Röteln-Impfstoff sollten nicht in der Schwangerschaft durchgeführt werden.

Auch sollte ein Mindestabstand von vier Wochen zu vorherigen Lebendimpfungen eingehalten werden.

Krankheiten können Gründe darstellen, um Impftermine zu verschieben. Bist du akut erkrankt und hast Fieber über 38,5°C, solltest du den Termin besser verschieben. Auch andere, akut behandlungsbedürftige Erkrankungen oder Vorerkrankungen können einen Aufschub eines Impftermins notwendig machen. Bitte sprich im konkreten Einzelfall deinen Arzt bezüglich dieser Frage an.

Besondere Regelungen für Impfungen gelten auch für Personen mit einer Immunschwäche oder Allergien gegen Inhaltsstoffe der Impfstoffe. Auch hier gilt: Bitte bespreche diese Fragestellung mit deinem Arzt und entscheidet gemeinsam, ob und wann die Impfungen durchgeführt werden sollen.

Röteln-Impfung: Wann auffrischen?

Nach einer vollständigen Grundimmunisierung im Sinne zweier Impfstoffdosen im Kindesalter ist von einem lebenslangen Impfschutz gegen Röteln-Viren auszugehen. Eine Auffrischungsimpfung fällt daher nicht an.

Röteln-Impfung und Schwangerschaft

Zur Verhinderung einer möglichen Rötelnembryofetopathie (CRS) durch Übertragung der Röteln-Viren von einer infizierten Schwangeren auf ihr ungeborenes Kind, sind in den Mutterschaftsrichtlinien bestimmte Untersuchungen und Impfungen vorgesehen.

Ungeimpfte oder unvollständig geimpfte Frauen im gebärfähigen Alter sowie Frauen im gebärfähigen Alter mit unklarem Impfstatus sollten vor einer geplanten Schwangerschaft nach STIKO-Empfehlung eine zweifache Röteln-Impfung erhalten. Nach der Impfung sollte für mindestens einen Monat eine Verhütung (Kontrazeption) durchgeführt werden.

Während der Schwangerschaft dürfen Impfungen mit Lebendimpfstoffen nicht durchgeführt werden. Daher sollte bereits vor der Schwangerschaft auf einen ausreichenden Impfschutz geachtet werden.

Sollte eine Impfung in der Frühschwangerschaft erfolgt sein, stellt das allerdings kein Risiko für das Ungeborene dar.

Am besten wendest du dich an deinen Frauenarzt (Gynäkologen) oder Hausarzt, wenn du dich mit dem Thema Schwangerschaft und Kinderwunsch auseinandersetzt. Gemeinsam könnt ihr deinen Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls Nachholimpfungen zu deinem Schutz und dem Schutz des ungeborenen Kindes durchführen.

Blutuntersuchungen zur Bestimmung des Immunstatus gegen Röteln können bei Schwangeren ohne Röteln-Impfschutz oder mit unklarem Impfschutz oder geplanter Schwangerschaft durchgeführt werden. Das Blut wird auf das Vorhandensein bestimmter Antikörper, also den Abwehrmechanismen, die der Körper speziell gegen einen Krankheitserreger entwickelt, untersucht.  Diese Verfahren wird Titer-Bestimmung genannt.

Während einer Immunabwehr produziert unser Körper verschiedene Subtypen von Antikörpern. Die verschiedenen Subtypen werden zu unterschiedlichen Zeiten einer Immunantwort gebildet und lassen daher Rückschlüsse auf eine aktuelle Infektion, alte durchgemachte Infektionen oder erhaltene Impfungen zu.

Ist eine bestimmte Menge von sogenannten IgG-Antikörpern vorhanden, wird von einer Immunität gegenüber Röteln ausgegangen. Die Immunität kann einerseits durch eine erfolgreich durchgeführte Impfung und andererseits eine durchgemachte Röteln-Infektion bestehen.

Finden sich sogenannte IgM-Antikörper im Blut, kann das ein Hinweis auf eine aktuelle Röteln-Infektion sein. In diesem Falle können weitere Untersuchungen eingeleitet werden.

Frauen, die vor einer Schwangerschaft zwei Röteln-Impfungen erhalten haben, gelten als immun. Eine Blutuntersuchung also Titer-Bestimmung zur Überprüfung des Immunstatus ist nicht notwendig.

Kann die Grundimmunisierung gegen Röteln nachgeholt werden?

Die Grundimmunisierung gegen Röteln kann nachgeholt werden. Empfohlen wird die nachgeholte Grundimmunisierung für Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr, da die Erkrankung meist Kinder oder Jugendliche betrifft. Hierzu werden zwei Impfstoffdosen des MMR-Kombinationsimpfstoffs gegen Masern, Mumps und Röteln im Abstand von ein bis zwei Monaten verabreicht. Für Frauen im gebärfähigen Alter werden zwei Impfstoffdosen im Abstand von einem Monat bei unvollständigem oder unklarem Impfstatus empfohlen.

Welche Nebenwirkungen können bei der Röteln-Impfung auftreten?

Im Rahmen von allen Impfungen kann es zu üblichen Impfreaktionen als Zeichen einer Auseinandersetzung deines Immunsystems mit dem Erreger kommen. Zu den üblichen Impfreaktionen zählen:

  • Schmerz, Schwellung und Rötung an der Einstichstelle.
  • Impfkrankheit (Impfröteln/Impfmasern): ein bis drei Wochen nach Lebendimpfungen können entsprechend der verabreichten Impfung leichte Erkrankungen auftreten, die als Ausdruck der Auseinandersetzung des Abwehrsystems mit der Impfung an den Erreger aus der Impfung erinnern.
  • Allgemeinsymptome wie Kopfschmerzen, Fieber bis 39,5°C, Unruhe, Übelkeit, Müdigkeit.