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Corona-Test-Dschungel: Behalte den Überblick

Corona-Schnelltests und Probenteströhrchen.
Schnelltests werden kostenfrei angeboten und liefern in ungefähr 15 Minuten Gewissheit: positiv oder negativ auf COVID getestet?

Corona-Testvarianten im Vergleich: von Labortests bis Heimtests

PCR-Tests, Speichel- und Gurgeltests, Antikörper-Labortests und Co. – mittlerweile gibt es zur Testung von COVID-19 unzählige Verfahren. Im Testvarianten-Dschungel herrscht häufig kaum Durchblick, denn Genauigkeit, Durchführung und Testdauer unterscheiden sich deutlich.

Grundsätzlich existieren zwei wesentliche Testvarianten, abhängig von ihrer Durchführung: Labortests und Heimtests. Die Verfahren im Labor werden als PCR- oder Antikörper-Tests angeboten. Hinzu kommen Schnelltests bzw. die Tests für den heimischen Gebrauch: Antigen-Schnelltest und Antikörper-Schnelltest.

Nachgewiesen wird die akute Corona-Infektion nicht bei allen Testverfahren. Dies geschieht nur beim PCR-Labortests sowie beim Antigen-Schnelltest. Wer einen Antikörper-Labortest durchführen lässt, kann damit eine überstandene bzw. fortgeschrittene Infektion auf Basis der Antikörpermenge im Blut (konkret die Antikörperarten IgM und IgG) nachweisen. Nach gleichem Prinzip funktionieren auch die Antikörper-Schnelltests (POC).

Wie wird die Probe entnommen?

Mittlerweile ist ein Schnelltest fast überall verfügbar. Teststellen und Apotheken bieten beispielsweise Antigen-Schnelltests, die sogenannten Bürgertests, an. Wer möchte, kann und sollte sich in Eigenregie zur Sicherheit auch zu Hause testen. Corona-Schnelltests für den Heimgebrauch gibt es vor allem in der Apotheke. Unabhängig von Wohnort und Öffnungszeiten auch bequem mit wenigen Klicks in der Online-Apotheke.

Die Probe beim Schnelltest in Eigenregie oder durch Labor-Profis wird abhängig vom Test in der Nase oder im Rachenraum entnommen. Wer einen Antikörper-Labortest macht, muss zur Blutentnahme. Hierbei genügt meist schon ein Piks in den Finger.

Wie wird getestet?

Die Testverfahren sehen ganz unterschiedlich aus. Beim PCR-Labortest wird die Probe durch Teststellen entnommen und ins Labor zur Auswertung geschickt. Zahlreiche Labore bieten die Testentnahme sogar direkt vor Ort an.

Die Entnahme der Probe und deren Auswertung erfolgen bei den Schnelltests unmittelbar vor Ort. Apotheken oder Testzentren haben dafür eigene Testkassetten.

Wie lange dauert die Ergebnisermittlung?

Wer beispielsweise bei der Frage ob es sich um Erkältung, Grippe oder Corona handelt rasche Sicherheit haben möchte, kann einen Schnelltest machen. Dessen Auswertung dauert häufig nur 15 bis 30 Minuten. Die Gewissheit, ob das Ergebnis positiv für Corona ausfällt oder nicht, gibt es auf Wunsch per Mail, SMS oder auf persönliche Nachfrage bei der Testentnahmestelle.

Deutlich zeitaufwendiger sind die Tests, welche in den Laboren stattfinden. Das Ergebnis von einem PCR-Labortest gibt es beispielsweise nach ca. 24 Stunden (abhängig vom Probeeingang im zuständigen Labor und der Bearbeitungskapazität). Den Befund erhalten Getestete per E-Mail.

Wie hoch ist die Zuverlässigkeit der Testverfahren?

Nicht jeder vermeintliche Schnelltest, der auf dem Markt ist, darf zur offiziellen Ergebnisermittlung genutzt werden. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte hat eine Liste veröffentlicht, welche Tests die Vorgaben nach §1 Satz 1 Coronavirus-Testverordnung erfüllen. Diese Tests haben sich in der Praxis mit zuverlässigen Befunden bewährt.

Die zugelassenen Schnelltests durch das Bundesinstitut basieren auch auf Studien der WHO. Daraus geht hervor, dass die Schnelltestverfahren eine Treffsicherheit von mehr als 80% aufweisen. Bei den verschiedenen Testherstellern werden immer zwei Werte angegeben: Sensitivität und Spezifität. Was bedeutet das in der Praxis? Beide Zahlen lassen Rückschlüsse auf die Genauigkeit des Tests zu. Die Sensitivität drückt den Anteil der korrekt positiven Testresultate aus. Die Spezifität den Anteil der korrekt falschen Resultate. Bei der Testgenauigkeit spielen vor allem die Qualität des Tests und der Probeentnahme eine wesentliche Rolle. Wird die Probe beispielsweise nicht korrekt entnommen bzw. verarbeitet, kann das Ergebnis trotz hochqualitativen Testherstellermaterial fehlerhaft sein.

Spezielle Corona-Tests für Kinder

Für Kinder ist die Einführung des Teststäbchens in den Rachenraum oder die Nase häufig äußerst unangenehm. Deshalb gibt es für sie spezielle Testverfahren. Hierzu gehören die sogenannten Lolli-, Gurgel- oder Spucktests. Fast alle Testverfahren werden im Labor ausgewertet, bis auf den Spucktest.

So wird der Lolli-Test durchgeführt

Der Lolli-Test hat seinen Namen von der Art seiner Anwendung. Ein Wattestäbchen wird in den Mund eingeführt und Kinder lutschen daran zwischen 30 Sekunden und 90 Sekunden, ähnlich wie an einem Lolli. Die entnommene Speichelprobe wird gut verpackt und in das Labor zur Auswertung geschickt.

Mittlerweile setzen viele Schulen und Kindergärten auf dieses Testverfahren, denn es ist für den Nachwuchs deutlich leichter anzuwenden. Die Auswertung gibt es erfahrungsgemäß innerhalb von 24 Stunden; meist sogar vor Schulbeginn am nächsten Tag.

Corona-Labortest mit positivem Testergebnis.
Labortests liefern eine höhere Treffsicherheit bei COVID-Befunden, dauern aber auch länger.

Das macht den Gurgeltest aus

Vor allem in Bayern wurde der Gurgeltest vermehrt in Schulen angewendet. Hierbei dürfen Kinder etwa ein bis zwei Stunden vor dem eigentlichen Test nichts essen. Auch Zähneputzen oder Kaugummikauen sind in dieser Zeit tabu. Durchgeführt wird der Test meist morgens zu Hause. Dabei spucken Kinder in jeweils zwei Röhrchen. Ein Röhrchen bleibt zu Hause, eines wird mit in die Schule genommen und dort zur Auswertung in das Labor weitergeleitet. Jedoch werden alle Proben einer Gruppe (beispielsweise einer Klasse) miteinander vermischt und ins Labor zum Test gegeben. Dieses Testverfahren ist, wie der Lolli-Test, eine sogenannte Pooltestung. Damit sollen positive Befunde möglichst effizient und laborentlastend ausgewertet werden. Sobald ein Pooltest positiv ist, werden die einzelnen Kinder noch einmal getestet. 

Der Spucktest und seine Unterschiede

Eine besonders einfache Handhabung hat der Spucktest. Kinder sammeln Sekret im Mundraum und spucken es in eine Tüte. Dort wird es mit einer Pipette entnommen und in ein Röhrchen gegeben. Darin enthalten ist zusätzlich eine Pufferlösung, die das Testergebnis innerhalb von ca. 15 Minuten preisgibt.

Nachdem die Spucke zur Pufferlösung in das Röhrchen gegeben wurde, heißt es kräftig schütteln. Einige Tropfen Flüssigkeit kommen nun auf den Teststreifen und die Wartezeit beginnt. Das Ergebnis zeigt sich meist nach wenigen Minuten auf dem Teststreifen, ähnlich einem klassischen Schnelltest für Erwachsene.

Wird beim Spucktest ein positives Testergebnis angezeigt, erfolgt ein PCR-Labortest. Damit soll das Ergebnis verifiziert werden.

Warum ist die Eigentestung zu Hause sinnvoll?

Schnelltests gibt es vor allem online in Apotheken in großer Auswahl. Doch lohnt sich der Kauf eines Corona-Tests, wenn es doch kostenfreie Bürgertests gibt? Ja, denn viele Testzentren sind überlastet und vergeben häufig kaum spontan Termine. Wer einen Schnelltest benötigt, muss oft lange warten.

Um Sicherheit über den eigenen Gesundheitszustand zu erlangen, ist ein Schnelltest zu Hause durchaus sinnvoll. Wer sich beispielsweise unwohl fühlt und den Verdacht auf COVID hat, sollte sich und vor allem andere nicht unnötig in Gefahr bringen. Ein Schnelltest gibt erste Auskunft darüber, ob tatsächlich ein COVID-Verdacht vorliegt. Fällt der Schnelltest zu Hause positiv aus, sollte ein Termin bei der Teststelle für die Verifizierung ausgemacht werden.

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Diagnosekürzel

U99.0

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U99.0 für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
Unter U00 bis U99 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Schlüsselnummern für besondere Zwecke zusammengefasst. Sie sollen ein schnelles Reagieren auf aktuelle Anforderungen ermöglichen und dürfen nur zusätzlich belegt werden, um einen anderenorts klassifizierten Zustand besonders zu kennzeichnen. Unter U99 werden nicht belegte und belegte Schlüsselnummern aufgeführt. U99.0 steht für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2.

U99.0: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2

SARS-CoV-2 ist das neuartige Coronavirus, was die schwere Atemwegserkrankung Covid-19 auslösen kann. 15 Fragen zu SARS-CoV-2 und zu Covid-19 

Das Diagnosekürzel U99.0! beschreibt einen Versorgungsanlass, bei dem eine Infektion mit SARS-CoV-2 abgeklärt wird. Spezielle Verfahren sind hierbei labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2.

Das Ausrufezeichen hinter U99.0 bedeutet in der deutschen Fassung der ICD-10 Klassifikation (ICD-10-GM), dass dieser Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms verwendet werden soll.

Zum Nachweis des durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragenen Coronavirus SARS-CoV-2 kann ein Coronavirus-Test mittels Rachenabstrich durchgeführt werden. Ein Test auf SARSCoV-2, der durchgeführt wurde, obwohl kein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorlag und der negativ ausfiel, kann mit U99.0 kodiert werden. In diesem Fall muss das Diagnosekürzel Z11 für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten hinzugefügt werden. Das ist nötig, um diesen Fall abzugrenzen von der Kodierung U07.2 für Covid-19, Virus nicht nachgewiesen. Weitere Infos zu ICD-10 U07.2

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Diagnosekürzel

U07.1

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U07.1 für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste und durch Labortest nachgewiesene Erkrankung COVID-19
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U07.1 ist das Diagnosekürzel für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung COVID-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde.

U07.1: COVID-19, Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen

COVID-19 oder Covid-19 ist die Abkürzung für coronavirus disease 2019, der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten meldepflichtigen schweren Atemwegserkrankung.

Covid-19 verursacht Symptome wie:

  • Fieber. Ab welcher Temperatur beginnt Fieber?
  • Geruchs- und Geschmacksverlust
  • Trockener Husten
  • Schnupfen
  • Kurzatmigkeit
  • Erschöpfung
  • Seltener: Halsschmerzen, Durchfall
  • In schweren Fällen: Pneumonie (Lungenentzündung), Lungenversagen

Lies weitere Infos zu Symptomen und Therapie von Covid-19 und SARS-CoV-2 sowie zu Schutzmaßnahmen angesichts der Covid-19-Pandemie.

Der Diagnosekode für Covid-19 mit durch Labortests nachgewiesenem SARS-CoV-2 Virus lautet U07.1! Im deutschen ICD-10 Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) steht hinter U07.1 noch ein Ausrufezeichen.

Bei Ausrufezeichenkodes handelt es sich um sogenannte Zusatzkodes. Das heißt, dass sie eine ergänzende Information enthalten und mit mindestens einem weiteren ICD-10 Diagnosekürzel kombiniert werden müssen. Das Ausrufezeichen gehört lediglich zur Bezeichnung des Kodes, es wird bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber nicht angegeben. Ausrufezeichenkodes sind U07.1!, U07.2!, U09.9!, U12.9! und U99.0!

Für Covid-19-Fälle, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortests nachgewiesen sondern klinisch epidemiologisch  bestätigt wurde, lautet der Diagnosecode U07.02! Klinisch-epidemiologisch bedeutet, dass sich eine akute Erkrankung mit all ihren typischen Symptomen zeigt, ohne dass ein Labornachweis dafür vorliegt. Die Häufigkeit und Verbreitung der vermuteten Erkrankung in der Bevölkerung legt aber nahe, dass es sich um die Erkrankung handelt, die zum klinischen Bild passt. Fallkonstellationen und weitere Infos zum Diagnosekürzel U07.2

Fallbeispiele für das Vorliegen und die Diagnostik einer Coronavirus-19-Krankheit

Das Diagnosekürzel U07.1 darf nicht alleine stehen, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms (siehe nachfolgende Fallbeispiele, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung):

Fallbeispiel 1: Akute Erkältungskrankheit bzw. akute Erkältungssymptome (Fieber, Husten) im Zusammenhang mit Covid-19.

Hier werden die Erkrankung bzw. die Symptome verschlüsselt, mit U99.0 G der veranlasste Test auf SARS-CoV-2. Zusätzlich wird der Kode U07.1 G angegeben, wenn das Testergebnis vorliegt und positiv war. G steht für gesicherte Diagnose.

Wenn du Fieber und trockenen Husten hast und dich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Gebiet aufgehalten hast, in dem besonders viele Fälle von Covid-19 auftraten oder gar Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest, wird dein Arzt einen Covid-Labortest veranlassen. Bis zum Ergebnis würden auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) folgende Diagnosekürzel stehen: J06.9 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel J06.

Falls du Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest wird zusätzlich kodiert: Z20.8 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel Z20.

Der veranlasste Labortest wird mit U99.0 G kodiert. Das heißt: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0.

Wurde durch den Labortest eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen, stehen auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch U07.1 G für Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen.

War das Testergebnis negativ, wird das ICD-10 Diagnosekürzel U07.2 G ergänzt. Das bedeutet: Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nicht nachgewiesen.

Fallbeispiel 2: Krankheitszeichen wie trockener Husten und Verlust des Geruchssinns, aber kein Kontakt zu einer nachgewiesen an Covid-19 erkrankten Person.

Hier wird auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich zu Erkrankung oder Symptomen, die Veranlassung zum Corona-PCR-Test und nur ein positives Testergebnis verschlüsselt: R05 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Husten. R43.0 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Anosmie (Verlust des Geruchssinns) U99.0 Das heißt: Gesicherte Diagnose für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0. War der Test positiv kommt hinzu: U07.1 G Das heißt Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen. War der Test negativ, wird nichts weiter kodiert.

Weitere Fallkonstellationen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/Covid-19 findest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel U07.2.