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Diagnosekürzel

U07.2

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U07.2 für Covid-19, bei der das verursachende Virus SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen wurde
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U07.2 ist das Diagnosekürzel für die schwere Atemwegserkrankung COVID-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nicht nachgewiesen wurde.

U07.2: COVID-19, Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nicht nachgewiesen

U07.2 ist das Diagnosekürzel für die Coronavirus-Krankheit-2019, kurz Covid-19, bei der das verursachende Virus SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen werden konnte. Die Infektion wurde in diesem Fall aber klinisch-epidemiologisch bestätigt. Klinisch-epidemiologisch bedeutet, dass sich eine akute Erkrankung mit all ihren typischen Symptomen zeigt, ohne dass ein Labornachweis für diese Erkrankung vorliegt. Die Häufigkeit und Verbreitung dieser Erkrankung in der Bevölkerung legt aber nahe, dass es sich im aufgetretenen Fall um die Erkrankung handelt, die zum klinischen Bild passt. Das ICD-10 Diagnosekürzel für Covid-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortests nachgewiesen wurde, lautet U07.1.

Lies weitere Infos zu Covid-19 sowie zu Schutzmaßnahmen in der Corona-Pandemie.

Im deutschen ICD-10 Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) steht hinter U07.2 noch ein Ausrufezeichen. Das Ausrufezeichen bedeutet, dass dieser Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms (siehe nachfolgende Fallbeispiele, Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM). Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Kodes und wird bei der Kodierung zum Beispiel auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht angegeben.

Die Kodes für das Vorliegen bzw. die Diagnostik einer Coronavirus-19-Krankheit dürfen als Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit nur das Zusatzkennzeichen G  für gesicherte Diagnose tragen. Die Kodes U07.1! und U07.2! dürfen nicht verwendet werden, wenn ein Verdacht einer Corona-Infektion besteht, ohne dass die Kriterien des Robert-Koch-Instituts sicher erfüllt sind. U07.1! und U07.2! dürfen ebenfalls nicht verwendet werden um den Ausschluss (Zusatzkennzeichen A) oder den Zustand nach (Zusatzkennzeichen Z) einer Covid-19-Erkrankung zu verschlüsseln.

Covid-19-Infektion: Fallbeispiele und Kodierung

Folgende Fallkonstellationen und Kodierungen sind im Zusammenhang mit dem Covid-19 Infektionsgeschehen und dem durch Labortests nachgewiesenen (U07.1!) oder nicht nachgewiesenen Coronavirus SARS-CoV-2 (U07.2!) möglich. Siehe auch zusammenfassende Tabelle:

Fallkonstellation 1: Unter Z22.8 G plus U007.1 G kann dein Fall zusammengefasst werden, wenn ein positives Testergebnis zum Beispiel anlässlich einer routinemäßigen Testung auf SARS-CoV-2 bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus herauskam. Oder wenn du dich unwissentlich im Umfeld eines Infektionsherdes aufgehalten hast und im Rahmen des Kontaktnachweises positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurdest. Das neuartige Coronavirus wurde also in beiden Fällen labordiagnostisch bei dir nachgewiesen, daher gesicherte Diagnose G. Du weist allerdings keine Symptome auf, die zu Covid-19 passen. Trotzdem bist du jetzt Träger einer übertragbaren Erkrankung (Z22.8). Lies mehr zu übertragbaren Infektionskrankheiten, die durch Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten verursacht werden, unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z22.

Fallkonstellation 2: J12.8 G plus U07.1 G bedeutet, dass SARS-CoV-2 durch einen Labortest sicher nachgewiesen wurde und du an einer Pneumonie (Lungenentzündung) leidest. Lies  mehr zur Viruspneumonie unter dem ICD-10 Diagnosekürzel J12. Zusätzlich zeigst du noch typische Symptome von Covid-19. Eine epidemiologische Bestätigung kann, muss aber nicht vorliegen und ist für diesen Fall auch nicht relevant. Die zusätzliche Angabe von U99.0!, dem Diagnoseschlüssel für die Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 , ist hier nicht notwendig. Denn die labordiagnostische Testung ist Voraussetzung für die Kodierung von U07.1.

Fallkonstellation 3: J12.8 G plus Z20.8 G plus U07.2 G steht für die gesicherte Diagnose einer Pneumonie (Lungenentzündung), die durch Viren ausgelöst wurde. Lies  mehr zur Viruspneumonie unter dem ICD-10 Diagnosekürzel J12. Wenn die Infektion mit SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest, aber epidemiologisch bestätigt wurde (U07.2!) und die gezeigte Symptomatik bei Covid-19 vorkommt, kann es sich um den Fall handeln, dass am Ende des akuten Krankheitsverlaufs der labordiagnostische Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufgrund der geringen Virenmenge nicht mehr gelingt. Trotzdem sind die Coronaviren, die die Lungenentzündung verursacht haben, einst durch Kontakt und Exposition (Ausgesetztsein) gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten (Z22.8) aufgeschnappt worden. Welche Krankheiten durch sexuellen Kontakt übertragen werden können, liest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z22.

Fallkonstellation 4: Wirst du im Rahmen von Ausbruchsuntersuchungen nahe eines Infektionsherdes (epidemiologische Bestätigung) oder im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung auf SARS-CoV-2 getestet, zeigst du keine Covid-19-Symptome und ist das Testergebnis nicht positiv, dann kann das mit  Z20.8 G plus U99.0 G kodiert werden. Erfahre unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z20 mehr zu  Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen oder von Mensch zu Mensch übertragen werden können.

Fallkonstellation 5: Wirst du wegen einer Lungenentzündung (Pneumonie) behandelt und hast du Symptome, die auf CoV-2 hindeuten? Waren allerdings ein- oder mehrfach durchgeführte labordiagnostische Tests auf SARS-CoV-2 zum Zeitpunkt der Diagnosestellung negativ und ist auch keine epidemiologische Bestätigung vorhanden, weil du keinen Kontakt zu infizierten Personen hattest und dich auch nicht in der Nähe eines Infektionsherdes aufgehalten hast, kann dein Arzt die Kodierung J12.8 G (Viruspneumonie) plus U99.0 G verwenden.

Fallkonstellation 6: Du wirst zum Beispiel vor einer stationären Aufnahme im Krankenhaus zum Ausschluss einer Infektion mit SARS-CoV-2 getestet. Du zeigst keine Covid-19-Symptome und hattest keinen Kontakt zu einem Infektionsherd oder einer mit Covid-19 infizierten Person. Der Test fällt negativ aus. Hier kann dein Arzt die Kodierung Z11 (Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten) plus U99.0 G verwenden. Unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z11 erfährst du mehr zu parasitären Krankheiten.

Wie das Vorliegen bzw. die Diagnostik einer Covid-19-Erkrankung kodiert werden kann, siehst du in der zusammenfassenden Tabelle:

Labordiagnostischer Nachweis von SARS-CoV-2
Klinisches Bild (mit Covid-19 vereinbare Symptomatik) Epidemiologische Bestätigung (Häufigkeit und Verbreitung in der Bevölkerung) ICD-10-GM-Kodes
Positives Testergebnis Nicht vorhanden Nicht relevant Z22.8 G (Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten) plus U07.1 G (durch Labortest gesicherte Covid-19-Infektion)
Positives Testergebnis Vorhanden Nicht relevant Kode für die Symptomatik oder Erkrankung (als was zeigt sich die Covid-19-Infektion?), z. B. J12.8 G (Pneumonie durch sonstige Viren) plus U07.1 G (Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen)
Positives Testergebnis liegt nicht vor Vorhanden: unspezifisch (Symptome passen auch auf andere Erkrankungen) oder spezifisch (mit typischen Symptomen) Vorhanden Kode für die Manifestation (Symptomatik oder Erkrankung), z.B. J12.8 G (Viruspneumonie) plus Z20.8 G (Kontakt mit und Exposition, d.h. Ausgesetztsein gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten) plus U07.2 G (SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen)
Positives Testergebnis liegt nicht vor Nicht vorhanden Vorhanden Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z. B. Z20.8 G (Kontakt mit und Exposition, d.h. Ausgesetztsein gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten) plus U99.0 G bei durchgeführtem Test auf SARS-CoV-2
Positives Testergebnis liegt nicht vor Vorhanden Nicht vorhanden Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z. B. J12.8 G (Viruspneumonie, d.h. durch Viren ausgelöste Lungenentzündung) plus U99.0 G bei durchgeführtem Test
Negatives Testergebnis liegt vor Nicht vorhanden Nicht vorhanden Kode für die Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten Z11 G plus U99.0 G bei durchgeführtem Test auf SARS-CoV-2

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Diagnosekürzel

U07.1

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U07.1 für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste und durch Labortest nachgewiesene Erkrankung COVID-19
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U07.1 ist das Diagnosekürzel für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung COVID-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde.

U07.1: COVID-19, Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen

COVID-19 oder Covid-19 ist die Abkürzung für coronavirus disease 2019, der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten meldepflichtigen schweren Atemwegserkrankung.

Covid-19 verursacht Symptome wie:

  • Fieber. Ab welcher Temperatur beginnt Fieber?
  • Geruchs- und Geschmacksverlust
  • Trockener Husten
  • Schnupfen
  • Kurzatmigkeit
  • Erschöpfung
  • Seltener: Halsschmerzen, Durchfall
  • In schweren Fällen: Pneumonie (Lungenentzündung), Lungenversagen

Lies weitere Infos zu Symptomen und Therapie von Covid-19 und SARS-CoV-2 sowie zu Schutzmaßnahmen angesichts der Covid-19-Pandemie.

Der Diagnosekode für Covid-19 mit durch Labortests nachgewiesenem SARS-CoV-2 Virus lautet U07.1! Im deutschen ICD-10 Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) steht hinter U07.1 noch ein Ausrufezeichen.

Bei Ausrufezeichenkodes handelt es sich um sogenannte Zusatzkodes. Das heißt, dass sie eine ergänzende Information enthalten und mit mindestens einem weiteren ICD-10 Diagnosekürzel kombiniert werden müssen. Das Ausrufezeichen gehört lediglich zur Bezeichnung des Kodes, es wird bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber nicht angegeben. Ausrufezeichenkodes sind U07.1!, U07.2!, U09.9!, U12.9! und U99.0!

Für Covid-19-Fälle, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortests nachgewiesen sondern klinisch epidemiologisch  bestätigt wurde, lautet der Diagnosecode U07.02! Klinisch-epidemiologisch bedeutet, dass sich eine akute Erkrankung mit all ihren typischen Symptomen zeigt, ohne dass ein Labornachweis dafür vorliegt. Die Häufigkeit und Verbreitung der vermuteten Erkrankung in der Bevölkerung legt aber nahe, dass es sich um die Erkrankung handelt, die zum klinischen Bild passt. Fallkonstellationen und weitere Infos zum Diagnosekürzel U07.2

Fallbeispiele für das Vorliegen und die Diagnostik einer Coronavirus-19-Krankheit

Das Diagnosekürzel U07.1 darf nicht alleine stehen, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms (siehe nachfolgende Fallbeispiele, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung):

Fallbeispiel 1: Akute Erkältungskrankheit bzw. akute Erkältungssymptome (Fieber, Husten) im Zusammenhang mit Covid-19.

Hier werden die Erkrankung bzw. die Symptome verschlüsselt, mit U99.0 G der veranlasste Test auf SARS-CoV-2. Zusätzlich wird der Kode U07.1 G angegeben, wenn das Testergebnis vorliegt und positiv war. G steht für gesicherte Diagnose.

Wenn du Fieber und trockenen Husten hast und dich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Gebiet aufgehalten hast, in dem besonders viele Fälle von Covid-19 auftraten oder gar Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest, wird dein Arzt einen Covid-Labortest veranlassen. Bis zum Ergebnis würden auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) folgende Diagnosekürzel stehen: J06.9 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel J06.

Falls du Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest wird zusätzlich kodiert: Z20.8 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel Z20.

Der veranlasste Labortest wird mit U99.0 G kodiert. Das heißt: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0.

Wurde durch den Labortest eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen, stehen auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch U07.1 G für Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen.

War das Testergebnis negativ, wird das ICD-10 Diagnosekürzel U07.2 G ergänzt. Das bedeutet: Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nicht nachgewiesen.

Fallbeispiel 2: Krankheitszeichen wie trockener Husten und Verlust des Geruchssinns, aber kein Kontakt zu einer nachgewiesen an Covid-19 erkrankten Person.

Hier wird auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich zu Erkrankung oder Symptomen, die Veranlassung zum Corona-PCR-Test und nur ein positives Testergebnis verschlüsselt: R05 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Husten. R43.0 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Anosmie (Verlust des Geruchssinns) U99.0 Das heißt: Gesicherte Diagnose für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0. War der Test positiv kommt hinzu: U07.1 G Das heißt Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen. War der Test negativ, wird nichts weiter kodiert.

Weitere Fallkonstellationen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/Covid-19 findest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel U07.2.