U07.2: COVID-19, Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nicht nachgewiesen
U07.2 ist das Diagnosekürzel für die Coronavirus-Krankheit-2019, kurz Covid-19, bei der das verursachende Virus SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest nachgewiesen werden konnte. Die Infektion wurde in diesem Fall aber klinisch-epidemiologisch bestätigt. Klinisch-epidemiologisch bedeutet, dass sich eine akute Erkrankung mit all ihren typischen Symptomen zeigt, ohne dass ein Labornachweis für diese Erkrankung vorliegt. Die Häufigkeit und Verbreitung dieser Erkrankung in der Bevölkerung legt aber nahe, dass es sich im aufgetretenen Fall um die Erkrankung handelt, die zum klinischen Bild passt. Das ICD-10 Diagnosekürzel für Covid-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortests nachgewiesen wurde, lautet U07.1.
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Im deutschen ICD-10 Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) steht hinter U07.2 noch ein Ausrufezeichen. Das Ausrufezeichen bedeutet, dass dieser Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms (siehe nachfolgende Fallbeispiele, Quelle: Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, BfArM). Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Kodes und wird bei der Kodierung zum Beispiel auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht angegeben.
Die Kodes für das Vorliegen bzw. die Diagnostik einer Coronavirus-19-Krankheit dürfen als Zusatzkennzeichen für die Diagnosesicherheit nur das Zusatzkennzeichen G für gesicherte Diagnose tragen. Die Kodes U07.1! und U07.2! dürfen nicht verwendet werden, wenn ein Verdacht einer Corona-Infektion besteht, ohne dass die Kriterien des Robert-Koch-Instituts sicher erfüllt sind. U07.1! und U07.2! dürfen ebenfalls nicht verwendet werden um den Ausschluss (Zusatzkennzeichen A) oder den Zustand nach (Zusatzkennzeichen Z) einer Covid-19-Erkrankung zu verschlüsseln.
Covid-19-Infektion: Fallbeispiele und Kodierung
Folgende Fallkonstellationen und Kodierungen sind im Zusammenhang mit dem Covid-19 Infektionsgeschehen und dem durch Labortests nachgewiesenen (U07.1!) oder nicht nachgewiesenen Coronavirus SARS-CoV-2 (U07.2!) möglich. Siehe auch zusammenfassende Tabelle:
Fallkonstellation 1: Unter Z22.8 G plus U007.1 G kann dein Fall zusammengefasst werden, wenn ein positives Testergebnis zum Beispiel anlässlich einer routinemäßigen Testung auf SARS-CoV-2 bei stationärer Aufnahme in ein Krankenhaus herauskam. Oder wenn du dich unwissentlich im Umfeld eines Infektionsherdes aufgehalten hast und im Rahmen des Kontaktnachweises positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurdest. Das neuartige Coronavirus wurde also in beiden Fällen labordiagnostisch bei dir nachgewiesen, daher gesicherte Diagnose G. Du weist allerdings keine Symptome auf, die zu Covid-19 passen. Trotzdem bist du jetzt Träger einer übertragbaren Erkrankung (Z22.8). Lies mehr zu übertragbaren Infektionskrankheiten, die durch Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten verursacht werden, unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z22.
Fallkonstellation 2: J12.8 G plus U07.1 G bedeutet, dass SARS-CoV-2 durch einen Labortest sicher nachgewiesen wurde und du an einer Pneumonie (Lungenentzündung) leidest. Lies mehr zur Viruspneumonie unter dem ICD-10 Diagnosekürzel J12. Zusätzlich zeigst du noch typische Symptome von Covid-19. Eine epidemiologische Bestätigung kann, muss aber nicht vorliegen und ist für diesen Fall auch nicht relevant. Die zusätzliche Angabe von U99.0!, dem Diagnoseschlüssel für die Testung auf eine Infektion mit SARS-CoV-2 , ist hier nicht notwendig. Denn die labordiagnostische Testung ist Voraussetzung für die Kodierung von U07.1.
Fallkonstellation 3: J12.8 G plus Z20.8 G plus U07.2 G steht für die gesicherte Diagnose einer Pneumonie (Lungenentzündung), die durch Viren ausgelöst wurde. Lies mehr zur Viruspneumonie unter dem ICD-10 Diagnosekürzel J12. Wenn die Infektion mit SARS-CoV-2 nicht durch einen Labortest, aber epidemiologisch bestätigt wurde (U07.2!) und die gezeigte Symptomatik bei Covid-19 vorkommt, kann es sich um den Fall handeln, dass am Ende des akuten Krankheitsverlaufs der labordiagnostische Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2 aufgrund der geringen Virenmenge nicht mehr gelingt. Trotzdem sind die Coronaviren, die die Lungenentzündung verursacht haben, einst durch Kontakt und Exposition (Ausgesetztsein) gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten (Z22.8) aufgeschnappt worden. Welche Krankheiten durch sexuellen Kontakt übertragen werden können, liest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z22.
Fallkonstellation 4: Wirst du im Rahmen von Ausbruchsuntersuchungen nahe eines Infektionsherdes (epidemiologische Bestätigung) oder im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung auf SARS-CoV-2 getestet, zeigst du keine Covid-19-Symptome und ist das Testergebnis nicht positiv, dann kann das mit Z20.8 G plus U99.0 G kodiert werden. Erfahre unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z20 mehr zu Infektionskrankheiten, die von Tieren auf den Menschen oder von Mensch zu Mensch übertragen werden können.
Fallkonstellation 5: Wirst du wegen einer Lungenentzündung (Pneumonie) behandelt und hast du Symptome, die auf CoV-2 hindeuten? Waren allerdings ein- oder mehrfach durchgeführte labordiagnostische Tests auf SARS-CoV-2 zum Zeitpunkt der Diagnosestellung negativ und ist auch keine epidemiologische Bestätigung vorhanden, weil du keinen Kontakt zu infizierten Personen hattest und dich auch nicht in der Nähe eines Infektionsherdes aufgehalten hast, kann dein Arzt die Kodierung J12.8 G (Viruspneumonie) plus U99.0 G verwenden.
Fallkonstellation 6: Du wirst zum Beispiel vor einer stationären Aufnahme im Krankenhaus zum Ausschluss einer Infektion mit SARS-CoV-2 getestet. Du zeigst keine Covid-19-Symptome und hattest keinen Kontakt zu einem Infektionsherd oder einer mit Covid-19 infizierten Person. Der Test fällt negativ aus. Hier kann dein Arzt die Kodierung Z11 (Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten) plus U99.0 G verwenden. Unter dem ICD-10 Diagnosekürzel Z11 erfährst du mehr zu parasitären Krankheiten.
Wie das Vorliegen bzw. die Diagnostik einer Covid-19-Erkrankung kodiert werden kann, siehst du in der zusammenfassenden Tabelle:
Labordiagnostischer Nachweis von SARS-CoV-2 |
Klinisches Bild (mit Covid-19 vereinbare Symptomatik) | Epidemiologische Bestätigung (Häufigkeit und Verbreitung in der Bevölkerung) | ICD-10-GM-Kodes |
Positives Testergebnis | Nicht vorhanden | Nicht relevant | Z22.8 G (Keimträger sonstiger Infektionskrankheiten) plus U07.1 G (durch Labortest gesicherte Covid-19-Infektion) |
Positives Testergebnis | Vorhanden | Nicht relevant | Kode für die Symptomatik oder Erkrankung (als was zeigt sich die Covid-19-Infektion?), z. B. J12.8 G (Pneumonie durch sonstige Viren) plus U07.1 G (Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen) |
Positives Testergebnis liegt nicht vor | Vorhanden: unspezifisch (Symptome passen auch auf andere Erkrankungen) oder spezifisch (mit typischen Symptomen) | Vorhanden | Kode für die Manifestation (Symptomatik oder Erkrankung), z.B. J12.8 G (Viruspneumonie) plus Z20.8 G (Kontakt mit und Exposition, d.h. Ausgesetztsein gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten) plus U07.2 G (SARS-CoV-2 nicht durch Labortest nachgewiesen) |
Positives Testergebnis liegt nicht vor | Nicht vorhanden | Vorhanden | Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z. B. Z20.8 G (Kontakt mit und Exposition, d.h. Ausgesetztsein gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten) plus U99.0 G bei durchgeführtem Test auf SARS-CoV-2 |
Positives Testergebnis liegt nicht vor | Vorhanden | Nicht vorhanden | Kode für die Symptomatik oder Erkrankung, z. B. J12.8 G (Viruspneumonie, d.h. durch Viren ausgelöste Lungenentzündung) plus U99.0 G bei durchgeführtem Test |
Negatives Testergebnis liegt vor | Nicht vorhanden | Nicht vorhanden | Kode für die Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten Z11 G plus U99.0 G bei durchgeführtem Test auf SARS-CoV-2 |