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Diagnosekürzel

U07.1

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U07.1 für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste und durch Labortest nachgewiesene Erkrankung COVID-19
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 Vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U07.1 ist das Diagnosekürzel für die durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelöste Erkrankung COVID-19, bei der das Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen wurde.

U07.1: COVID-19, Virus SARS-CoV-2 durch Labortest nachgewiesen

COVID-19 oder Covid-19 ist die Abkürzung für coronavirus disease 2019, der durch das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 ausgelösten meldepflichtigen schweren Atemwegserkrankung.

Covid-19 verursacht Symptome wie:

  • Fieber. Ab welcher Temperatur beginnt Fieber?
  • Geruchs- und Geschmacksverlust
  • Trockener Husten
  • Schnupfen
  • Kurzatmigkeit
  • Erschöpfung
  • Seltener: Halsschmerzen, Durchfall
  • In schweren Fällen: Pneumonie (Lungenentzündung), Lungenversagen

Lies weitere Infos zu Symptomen und Therapie von Covid-19 und SARS-CoV-2 sowie zu Schutzmaßnahmen angesichts der Covid-19-Pandemie.

Der Diagnosekode für Covid-19 mit durch Labortests nachgewiesenem SARS-CoV-2 Virus lautet U07.1! Im deutschen ICD-10 Diagnoseschlüssel (ICD-10-GM) steht hinter U07.1 noch ein Ausrufezeichen.

Bei Ausrufezeichenkodes handelt es sich um sogenannte Zusatzkodes. Das heißt, dass sie eine ergänzende Information enthalten und mit mindestens einem weiteren ICD-10 Diagnosekürzel kombiniert werden müssen. Das Ausrufezeichen gehört lediglich zur Bezeichnung des Kodes, es wird bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aber nicht angegeben. Ausrufezeichenkodes sind U07.1!, U07.2!, U09.9!, U12.9! und U99.0!

Für Covid-19-Fälle, bei denen SARS-CoV-2 nicht durch Labortests nachgewiesen sondern klinisch epidemiologisch  bestätigt wurde, lautet der Diagnosecode U07.02! Klinisch-epidemiologisch bedeutet, dass sich eine akute Erkrankung mit all ihren typischen Symptomen zeigt, ohne dass ein Labornachweis dafür vorliegt. Die Häufigkeit und Verbreitung der vermuteten Erkrankung in der Bevölkerung legt aber nahe, dass es sich um die Erkrankung handelt, die zum klinischen Bild passt. Fallkonstellationen und weitere Infos zum Diagnosekürzel U07.2

Fallbeispiele für das Vorliegen und die Diagnostik einer Coronavirus-19-Krankheit

Das Diagnosekürzel U07.1 darf nicht alleine stehen, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms (siehe nachfolgende Fallbeispiele, Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung):

Fallbeispiel 1: Akute Erkältungskrankheit bzw. akute Erkältungssymptome (Fieber, Husten) im Zusammenhang mit Covid-19.

Hier werden die Erkrankung bzw. die Symptome verschlüsselt, mit U99.0 G der veranlasste Test auf SARS-CoV-2. Zusätzlich wird der Kode U07.1 G angegeben, wenn das Testergebnis vorliegt und positiv war. G steht für gesicherte Diagnose.

Wenn du Fieber und trockenen Husten hast und dich in den letzten 14 Tagen vor Symptombeginn in einem Gebiet aufgehalten hast, in dem besonders viele Fälle von Covid-19 auftraten oder gar Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest, wird dein Arzt einen Covid-Labortest veranlassen. Bis zum Ergebnis würden auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) folgende Diagnosekürzel stehen: J06.9 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Akute Infektion der oberen Atemwege, nicht näher bezeichnet. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel J06.

Falls du Kontakt zu einer Person mit nachgewiesener SARS-CoV-2-Infektion hattest wird zusätzlich kodiert: Z20.8 G. Das heißt: Gesicherte Diagnose für Kontakt mit und Exposition gegenüber sonstigen übertragbaren Krankheiten. Lies mehr zum ICD-10 Diagnosekürzel Z20.

Der veranlasste Labortest wird mit U99.0 G kodiert. Das heißt: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0.

Wurde durch den Labortest eine Covid-19-Erkrankung nachgewiesen, stehen auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung noch U07.1 G für Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen.

War das Testergebnis negativ, wird das ICD-10 Diagnosekürzel U07.2 G ergänzt. Das bedeutet: Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nicht nachgewiesen.

Fallbeispiel 2: Krankheitszeichen wie trockener Husten und Verlust des Geruchssinns, aber kein Kontakt zu einer nachgewiesen an Covid-19 erkrankten Person.

Hier wird auf deiner Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zusätzlich zu Erkrankung oder Symptomen, die Veranlassung zum Corona-PCR-Test und nur ein positives Testergebnis verschlüsselt: R05 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Husten. R43.0 G Das heißt: Gesicherte Diagnose für Anosmie (Verlust des Geruchssinns) U99.0 Das heißt: Gesicherte Diagnose für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2. Weitere Infos zum ICD-10 Diagnosekürzel U99.0. War der Test positiv kommt hinzu: U07.1 G Das heißt Gesicherte Diagnose für Covid-19, Virus nachgewiesen. War der Test negativ, wird nichts weiter kodiert.

Weitere Fallkonstellationen im Zusammenhang mit SARS-CoV-2/Covid-19 findest du unter dem ICD-10 Diagnosekürzel U07.2.