U11.9: Notwendigkeit der Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet
Das Diagnosekürzel U11.9 benutzen Ärzte, wenn sie kodieren wollen, dass du das Gesundheitswesen zum Zweck der Corona-Schutzimpfung in Anspruch nimmst.
Fallbeispiel für die Kodierung mit U11.9: Bei dir besteht die Möglichkeit, dich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Gegenanzeigen dafür liegen nicht vor. Du willigst in die Schutzimpfung ein. Dein Arzt kodiert das mit U11.9 G für gesicherte Diagnose für die Notwendigkeit einer Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet.
Lies in unserem Coronavirus-Check mehr zu Symptomen und Schutz vor Covid-19 und erfahre Wissenswertes zu aktuellen Entwicklungen der Corona-Schutzimpfung.
U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
Den Diagnosecode U12.9 verwendet dein Arzt, wenn er unerwünschte Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung angeben möchte. Voraussetzung dafür ist, dass der Covid-19-Impfstoff in korrekter Dosierung und wie vorgeschrieben verabreicht wurde.
In der deutschen Fassung der ICD-10 Klassifikation steht hinter U12.9 ein Ausrufezeichen (U12.9!). Dieser sogenannte Sekundärkode besagt, dass der Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit einem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachten Krankheit oder eines Symptomes (Primärkode) verwendet werden soll. Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Sekundärkodes, es wird aber bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mit angegeben.
Um für U12.9 die Art der unerwünschten Nebenwirkung von Covid-19-Impfstoffen anzugeben, verwendet dein Arzt also eine zusätzliche Schlüsselnummer aus der ICD-10 Klassifikation. Das ICD 10-Diagnosekürzel U12.9! kann mit allen Zusatzkennzeichen kombiniert werden. Also mit G für gesicherte Diagnose, V für Verdachtsdiagnose, A für Ausschluss und Z für einen Zustand nach einer Erkrankung.
Fallbeispiel für die Kodierung mit U12.9: Einen Tag nach Verabreichung der Corona-Schutzimpfung bekommst du Fieber. Dein Arzt stellt fest, dass sich andere Ursachen für das Fieber nicht ausmachen lassen und dass eine Impfreaktion naheliegt. Er kodiert: R50.88 G für gesicherte Diagnose für Sonstiges näher bezeichnetes Fieber plus U12.9 G für gesicherte Diagnose für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet.
Im Zusammenhang mit der Impfkampagne und Impfstoffen gegen Covid-19 fallen in den Medien auch immer wieder die Begriffe Herdenimmunität und Riegelungsimpfung. Welche Vorteile die Herdenimmunität beim Ausbruch einer Pandemie bieten kann.
Corona-Impfstoffe und ihre Wirkungsweise
Dein Immunsystem soll durch eine Impfung lernen, neue Erreger zu erkennen und unschädlich zu machen. Bei der Entwicklung von Corona-Impfstoffen setzten und setzen Forscherteams weltweit auf unterschiedliche Wirkprinzipien. Was bei einer Impfung generell in deinem Körper passiert, liest du in unserem Artikel Wichtige Infos zur Impfung.
Auf welchem Wirkprinzip auch immer Impfstoffe gegen SARS-CoV-2 aufbauen: Ein Corona-Impfstoff kann, wie alle anderen Impfungen auch, nur die Gesunden vorbeugend schützen. Bereits an Covid-19 Erkrankte können damit nicht geheilt werden.
Offene Fragen zum Impfschutz
Ob in Zukunft wie beim Grippe-Impfstoff eine jährliche Anpassung der Corona-Impfstoffe nötig sein wird, darüber gibt es zum derzeitigen Zeitpunkt noch keine verlässlichen Angaben.
Klärungsbedarf besteht auch bei der Frage, ob vorhandene Impfstoffe gegen Covid-19 bei noch kommenden Mutationen des Coronavirus vollständig wirksam sind. Speziell die mRNA-Impfstoffe sollen nach Herstellerangaben ein breites Wirkungsspektrum gegen derzeit bekannte Mutationen haben und sich theoretisch auch schnell an neue Virusvarianten anpassen lassen.
Vektor-Impfstoffe benutzen Transportviren
Bei Vektor-Impfstoffen wird ein sogenannter viraler Vektor benutzt. Ein viraler Vektor ist ein bekanntes harmloses Virus (Impfvirus), das sich im Menschen vermehren kann, ohne eine Erkrankung auszulösen. Soll das Impfvirus als viraler Vektor dienen, wird es gentechnisch mit dem Bauplan für bestimmte Virenproteine ausgestattet und als Transporter genutzt.
Im Falle von SARS-CoV-2 benutzten Forscher eine abgeschwächte Version eines Erkältungsvirus von Schimpansen und vom Menschen sowie den genetischen Bauplan der „Stacheln“ des Coronavirus. Diese sogenannten Spikes braucht SARS-CoV-2 um an Zellen anzudocken und infizieren zu können. Der genetische Bausplan für die Spikes ist die Boten-RNA. Sie wird in die unschädlichen Impfviren eingebaut. Die präparierten Viren sind dann der Impfstoff. Wird er in deinen Muskel gespritzt, infizieren die Viren die Muskelzellen und bringen sie dazu, die Bausteine für die Corona-Spikes zu produzieren. Diese Bausteine sind Eiweißmoleküle. Deinem Immunsystem wird auf diese Weise eine Covid-19-Infektion vorgetäuscht. Das wiederum regt dein Immunsystem dazu an, durch die körpereigene Abwehr einen Immunschutz aufzubauen. Und der soll zukünftig bei Kontakt mit dem echten Virus (SARS-CoV-2) helfen.
Das Trägervirus beim Vektor-Impfstoff von Johnson & Johnson ist ein unschädlich gemachtes menschliches Schnupfenvirus. Es enthält genetisches Material eines Oberflächenproteins (Spike-Protein), mit dem der Erreger SARS-CoV-2 an menschliche Zellen andockt. Wirst du mit diesem Vektor-Impfstoff geimpft, bilden deine Körperzellen mithilfe der transportierten Bauanleitung das Spike-Protein und dein Körper entwickelt eine Immunantwort.
Subunit-Impfstoffe sind Totimpfstoffe
Subunit-Impfstoffe, auch Subunitvakzine oder Untereinheitenimpfstoffe genannt, sind sogenannte Totimpfstoffe. Sie enthalten keine vermehrungsfähigen Krankheitserreger, sondern abgetötete Krankheitserreger, Bestandteile der Krankheitserreger wie Virusproteine oder Bestandteile der Gifte von Krankheitserregern. Totimpfstoffe verleihen in der Regel nicht sofort nach der ersten Impfdosis einen ausreichenden Abwehrschutz. Impfungen mit Totimpfstoffen werden daher als sogenannte Teilimpfungen durchgeführt und müssen mehrfach wiederholt werden. Was sind Lebendimpfstoffe und was sind Totimpfstoffe?
Genbasierte Impfstoffe verwenden das Viren-Erbgut
Grundlage von genbasierten Impfstoffen sind Teilstücke des Erbguts von Bakterien oder Viren. Sie enthalten den Bauplan für sogenannte Antigene, also Erregermerkmale, die dein Immunsystem aktivieren. Anstatt dieses Erbgut erst in andere Zellen (z.B. Bakterien) einzuschleusen, die dann die Antigene für die Impfstoffe bilden, kann das Impfstoff-Erbgut auch direkt in die Zellen des Menschen eingeschleust werden. Dann können, vereinfacht gesagt, deine Zellen den Impfstoff selbst herstellen.
Um Körperzellen dazu anzuregen, Wirkstoffe zur Abwehr des Coronavirus zu erzeugen, setzen Forscher auf die sogenannte Boten-RNA, kurz mRNA (messenger RNA). RNA steht für Ribonukleinsäure, die in der Zelle genetische Informationen für den Aufbau von Proteinen umsetzt. Nach der Injektion des genbasierten Corona-Impfstoffes, der ausgewählte Gene des Virus in Form von mRNA enthält, lesen deine Zellen die Information aus und bauen Viruseiweiße nach. Dein Immunsystem erkennt diese als Fremdstoffe und leitet die Immunreaktion ein, indem es Antikörper bildet.
Proteinbasierte Impfstoffe enthalten künstlich hergestellte Teile des Spike-Proteins
Protein-Impfstoffe wie der des US-Pharmaunternehmens Novavax enthalten gentechnisch hergestellte Teile des Spike-Proteins, eines Eiweißes auf der Oberfläche von Sars-CoV-2. Im Unterschied zu den mRNA-Impfstoffen und den Vektorimpfstoffen, die den genetischen Bauplan für das Spike-Protein liefern, das in deinem Körper in einem zweiten Schritt entsteht, werden bei Proteinimpfstoffen bereits fertige Teile des Spike-Proteins verimpft. Dein Körper erkennt in beiden Fällen, dass es sich um fremde Proteine handelt und dein Immunsystem reagiert. Um diese Immunreaktion hervorzurufen, benutzt Nuvaxovid einen Wirkverstärker namens Matrix M, der kleine Nanopartikel bildet.
Wann ist nach der Corona-Impfung ein vollständiger Impfschutz erreicht?
Bei vier der derzeit fünf in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffen sind zur Grundimmunisierung zwei Wirkstoffgaben notwendig. Bei den mRNA-Impfstoffen sollte laut der Ständigen Impfkommission (STIKO) die zweite Impfung drei (beim Präparat von Moderna vier) bis sechs Wochen nach der ersten Impfung erfolgen. Beim proteinbasierten Impfstoff des US-Pharmaunternehmens Novavax ist ein Abstand von mindestens drei Wochen zwischen erster und zweiter Impfung nötig.
Bei dem schwedisch-britischen Präparat von AstraZenecca sollte die zweite Impfung neun bis zwölf Wochen nach der ersten verabreicht werden. Bei einer Kombination aus Vektor-Impfstoff und mRNA-Impfstoff empfiehlt die STIKO einen Abstand ab vier Wochen.
Hinzu kommen bei allen fünf Impfstoffen gegen Covid-19 noch einmal 14 Tage, bis nach der letzten Dosis der vollständige Impfschutz erreicht ist.
Die aktuelle Datenlage der Virologie deutet darauf hin, dass ein Impfschutz gegen das Coronavirus erst nach der dritten Dosis des Impfstoffes gegeben ist. Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt daher wegen der Omikron-Variante des Coronavirus Auffrischimpfungen (Booster) für Erwachsene ab 18 Jahren mit RNA-Impfstoffen sowie für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer nach mindestens drei Monaten.
Da auch der Impfschutz der Booster-Impfung nach einiger Zeit abnimmt, empfiehlt die STIKO seit dem 3.2.2022 eine 2. Boosterimpfung für gesundheitlich gefährdete Gruppen und Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Zu gesundheitlich gefährdeten Gruppen gehören Menschen ab 70 Jahren, Bewohner und Betreute in Einrichtungen der Pflege, Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren. Sie haben das höchste Risiko für einen schweren COVID-19-Verlauf nach einer Infektion. Durch die 2. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff frühestens 3 Monate nach der ersten Booster-Impfung soll der Schutz verbessert und schwere Erkrankungen verhindert werden. Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens 6 Monate nach der ersten Boosterimpfung erhalten.
Grundimmunisierung und Auffrischungsimpfungen: Impfzeiträume und Impfstoffe
Was passiert, wenn du unter 60 Jahre alt bist, die Erstimpfung mit dem Impfstoff von AstraZeneca erhalten hast und deine Zweitimpfung noch aussteht? In diesem Fall kannst du dich auf eigenes Risiko und nach ärztlicher Beratung mit demselben Vektor-Impfstoff in den Praxen der niedergelassenen Hausärzte impfen lassen. Derzeit gibt es noch keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Impfungen mit verschiedenen Mitteln. Bis entsprechende Daten vorliegen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) unabhängig vom Alter als zweite Impfdosis einen mRNA-Impfstoff. Der Abstand zwischen erster und zweiter Impfdosis sollte bei den zwei verschiedenen Impfstoffen mindestens vier Wochen betragen.
Boosterimpfungen
Die Corona Auffrischungsimpfung, auch als Booster-Impfung bezeichnet, kommt laut Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) deutschlandweit derzeit für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren mit dem Impfstoff von BioNTech/Pfizer in einem Zeitfenster von drei bis sechs Monaten nach der letzten Impfdosis der Grundimmunisierung infrage. Alle Erwachsenen ab 18 Jahren sollen die Boosterimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erhalten.
Für eine Booster-Impfung muss die vollständige Impfung im Rahmen der Grundimmunisierung gegen Covid-19 mindestens drei Monate zurückliegen. Im Fall vom Johnson & Johnson-Präparat empfiehlt die STIKO zusätzlich zur einmaligen Grundimmunisierungsimpfung eine zusätzliche mRNA-Impfdosis ab 4 Wochen später.
Die STIKO rät, für die Booster-Impfung von Erwachsenen ab 18 Jahren ein mRNA-Vakzin zu verwenden und zwar unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor gespritzt wurde. Allein für Menschen unter 30 Jahren empfiehlt die STIKO die Auffrischungsimpfung mit dem BioNTech-Vakzin. Weil ein leicht erhöhtes Risiko bestünde, dass nach einer Impfung mit Moderna eine äußerst seltene Nebenwirkung auftreten könne: eine Herzmuskel- und Herzbeutelentzündung. Auch Schwangere sollten sich nur mit BioNTech boostern lassen. Für alle anderen Personen, die 30 Jahre und älter sind, sollen beide mRNA-Impfstoffe gleichermaßen gut geeignet sein.
Da aktuelle Daten zeigen, dass der erhaltene Schutz durch die erste Booster-Impfung gegen Infektionen mit der Omikron-Variante des Coronavirus innerhalb weniger Monate abnimmt, empfiehlt die STIKO seit dem 3.2.2022 eine 2. Booster-Impfung für besonders gesundheitlich gefährdete Gruppen sowie für Personen, die in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen tätig sind. Die 2. Auffrischungsimpfung soll bei Menschen ab 70 Jahren, Bewohnern und Betreuten in Einrichtungen der Pflege sowie Menschen mit Immunschwäche ab 5 Jahren frühestens 3 Monate nach der 1. Auffrischimpfung mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen. Bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen soll die 2. Auffrischimpfung frühestens nach 6 Monaten stattfinden.
Allen Menschen, die nach ihrer 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird derzeit keine weitere Auffrischimpfung empfohlen (Stand: 23.2.2022).
EU-Impfzertifikate sind nicht unbegrenzt gültig
Die digitalen EU-Impfzertifikate ohne Booster (Auffrischungsimpfung) sind künftig spätestens neun Monate nach der Grundimmunisierung ungültig. Diese Neu-Regelung trat am 1. Februar 2022 in Kraft.
Geimpft und trotzdem ansteckend?
Geimpfte haben eine ähnlich hohe Viruslast wie Ungeimpfte, die allerdings schneller wieder abnimmt. Geimpfte sind daher für andere nicht ganz so ansteckend, aber sie können ansteckend sein.
Kann die Corona-Impfung krank machen?
Viele Menschen sorgen sich, dass sie eine Impfung gegen Covid-19 krank machen könnte. Sie befürchten, dass sie sich durch die Impfung mit SARS-CoV-2 infizieren. Für die in der Eu zugelassenen mRNA-Impfstoffe ist das sehr unwahrscheinlich. Denn das Wirkprinzip dieser Impfstoffe beruht darauf, dass kein Virusbestandteil mit der Impfung in deinen Körper gelangt. Deine Zellen werden stattdessen durch den Impfstoff beauftragt, die Oberflächenproteine (Spikes) des Coronavirus selbst zu bilden. Diese selbst hergestellten Spikes erkennt dein Immunsystem als Fremdstoffe und leitet die Bildung von Antikörpern ein.
Die einzige Gefahr sich durch diese Art der Corona-Impfung mit SARS-CoV-2 zu infizieren besteht darin, dass du dich vor der Impfung beim Kontakt mit anderen Menschen mit dem Coronavirus ansteckst. Und das vermeidest du am besten, indem du die AHA-Regeln und die geltende Maskenpflicht sowie Kontaktbeschränkungen einhältst.
Wofür steht AHA? Die Bedeutung dieser Abkürzung und anderer Fachbegriffe im Zusammenhang mit Corona liest du in unserem Corona-ABC.
Gegen Covid-19 geimpft und trotzdem infiziert?
Laut Bundesgesundheitsministerium kann es „auch trotz Covid-19-Impfung zu einer Covid-19-Erkrankung kommen, da die Impfung keinen 100%igen Schutz bietet. Jeder, der sich nachweislich mit dem Coronavirus infiziert hat (der Nachweis erfolgt über einen PCR -Test), sollte sich in Quarantäne begeben – das gilt unabhängig vom Impfstatus.“
Mit der Zeit lässt auch der Impfschutz nach. Wie lange der Effekt anhält, hängt von Faktoren wie der Art der Impfung, Immunreaktion und Lebensalter ab. Studien-Daten aus Großbritannien und Israel zeigen, dass der Impfschutz bei Älteren und Vorerkrankten stärker abnimmt. Eine britische Studie hat ergeben, dass die Wahrscheinlichkeit trotz Covid-19-Impfung zu erkranken, größer wird, je länger die Immunisierung zurückliegt.
Nebenwirkungen der Corona-Impfung
Mögliche Nebenwirkungen der Corona-Impfung sind die auch bei anderen Impfungen auftretenden Impfreaktionen wie Schmerzen, Schwellungen und Rötungen an der Einstichstelle der Impfspritze.
Als Zeichen einer Auseinandersetzung deines Immunsystems mit dem verabreichten Impfstoff kann es bei der Corona-Impfung wie auch bei allen anderen Impfungen zu Allgemeinsyptomen wie Kopfschmerzen, Fieber bis 39,5°C, Unruhe, Übelkeit und Müdigkeit kommen
Die bisher gemeldeten Impfreaktionen für die in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffe sind:
Kopf- und Gliederschmerzen, die bei dem schwedisch-britischen Präparat teilweise sehr stark waren
Auch folgende schwerwiegende Nebenwirkungen wurden für Einzelfälle gemeldet:
Gesichtslähmungen
Gesichtsschwellungen
Sinusvenen-Thrombosen (Blutgerinnsel in solchen Gefäßen des Gehirns, die das Blut vom Gehirn zurück zum Herzen leiten)
Thrombozytopenie (Blutplättchenmangel, der zu Blutungen führt)
Blutbildstörungen
zerebravaskuläre (die Gefäße des Gehirns betreffende) Ereignisse
Hirnblutungen
Myokarditis (Herzmuskelentzündung)
Perikarditis (Entzündung des Herzbeutels)
Schlaganfälle
Erblindung.
Corona-Impfstoff-Zulassungen
Der weltweit erste Corona-Impfstoff Sputnik V wurde bereits am 11.8.2020 in Russland zugelassen. Auch Massenimpfungen mit diesem Vektor-Impfstoff laufen seit der ersten Dezemberwoche 2020. Die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) prüft derzeit Sputnik V. Ob überhaupt und wann dieser Vektor-Impfstoff für die EU zugelassen wird, ist noch offen. Im Gegensatz zu dem bereits zugelassenen und in seiner Wirksamkeit und seinen möglichen Nebenwirkungen immer wieder ins Zentrum der Berichterstattung geratenen schwedisch-britischen Präparat von AstraZeneca kommen bei Sputnik V zwei unterschiedliche Vektorviren für die erste und die zweite Dosis zum Einsatz. Mögliche Immunantworten gegen die Vektoren und demzufolge ein Wirksamkeitsverlust sollen auf diese Weise verhindert werden. Wie ein Vektor-Impfstoff funktioniert
Corona-Impfkampagne in Deutschland
In Deutschland begannen die ersten Impfungen gegen Covid-19 nach Weihnachten 2020. Die EU-Freigabe des dafür notwendigen genbasierten Impfstoffes von BioNTech/Pfizer erfolgte am 21.12.2020 ohne Notfallzulassung und nach gründlicher Überprüfung über ein reguläres Verfahren der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA). Am 06.01.2021 erfolgte die EU-Zulassung eines weiteren mRNA-Impfstoffes (von Moderna). Am 29.1.2021 fand die EU-Zulassung für den dritten Impfstoff statt, einem schwedisch-britischen Vektor-Impfstoff (von AstraZeneca). Auch der vierte, am 11.3.2021 für die EU zugelassene Corona-Impfstoff des US-amerikanischen Unternehmens Johnson & Johnson ist ein Vektor-Impfstoff. Dieser benötigt allerdings nur eine Impfdosis.
Der Corona-Impfstoff für Kinder ab zwölf Jahren von BioNTech/Pfizer erhielt im Mai 2021 die EU-Zulassung. Ende Juli 2021 folgte die Zulassung des Impfstoffes Spikevax von Moderna für Kinder und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren. Seit November 2021 empfiehlt die STIKO den Impfstoff von Moderna allerdings nur noch für Menschen ab 30 Jahren. Grund: das Risiko für Herzmuskel- und Herzbeutelentzündungen sei bei dem Präparat dieses Herstellers für jüngeren Menschen höher als beim mRNA-Impfstoff von BioNTech/Pfizer.
Am 25.11.2021 gab die Europäische Arzneimittel-Agentur (EMA) grünes Licht für die Zulassung des Corona-Impfstoffes von BioNTech/Pfizer für Kinder ab fünf Jahren. Die Corona-Impfung für Kinder enthält ein Drittel einer Erwachsenen-Dosis und wird zweimal im Abstand von drei Wochen in den Oberarm verimpft. Die Corona-Impfung für Kinder ab 5 Jahren kann ab dem 13. Dezember 2021 bei Kinderärzten durchgeführt werden.
Am 10. Dezember 2021 wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende müssen Beschäftigte in Kliniken und Krankenhäusern, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Auch selbstständige Hebammen, Geburtshäuser, Arztpraxen und anderen Praxen wie etwa Physiotherapiepraxen sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Maßnahme gilt für sämtliche Mitarbeiter. Also nicht nur für die, die aktiv mit den Menschen innerhalb der Einrichtungen arbeiten, sondern auch für die Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in einer Tagesklinik putzen, für Fahrdienste und für Assistenten. Alternativ zum nachzuweisenden Impfschutz gilt auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, falls jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann.
Am 20.12.2021 erhielt der erste proteinbasierte Impfstoff gegen Covid-19 eine EU-Zulassung. Das Präparat Nuvaxovid des US-Pharmaunternehmens Novavax ist für Erwachsene ab 18 Jahren geeignet. Um einen vollständigen Impfschutz zu erhalten müssen zwei Dosen in einem Abstand von mindestens drei Wochen gespritzt werden. Als Nebenwirkungen in den Studien traten auf: Kopfschmerzen, Übelkeit oder Erbrechen, Muskel- und Gelenkschmerzen, Empfindlichkeit und Schmerzen an der Injektionsstelle, Müdigkeit und Unwohlsein. Auch Rötungen und Schwellungen an der Injektionsstelle, Fieber, Schüttelfrost und Gliederschmerzen traten auf. Vergrößerte Lymphknoten, Bluthochdruck, Hautausschlag, Hautrötung, Juckreiz an der Injektionsstelle und juckender Hautausschlag waren seltene Nebenwirkungen von Nuvaxovid.
Am 21.2.2022 empfahl die STIKO für die Verabreichung der Covid-Impfung die Methodes des Aspirierens. Diese Spritz-Technik soll verhindern, dass Impfstoff in Blutgefäße gerät. Bei der Aspiration wird vor der Injektion des Impfstoffs mit dem Spritzenkolben kurz angesaugt, um zu sehen, ob versehentlich ein Blutgefäß getroffen wurde und sich dann Blut in der Nadel befindet. Bei anderen Impfungen wird diese Technik schon seit Jahren nicht mehr empfohlen. Doch bei den Covid-19-Impfstoffen ist das nun anders. Versehentliche Injektionen in eine Ader seien zwar selten, doch laut STIKO „sinnvoll zur weiteren Erhöhung der Impfstoffsicherheit“.
Nutzen und Risikobewertung der Corona-Impfung
Aufgrund der in wenigen Fällen länderübergreifend aufgetretenen schwerwiegenden Nebenwirkungen wie Hirnthrombosen, Blutplättchenmangel, Hirnblutungen, Hautblutungen hatte das Paul-Ehrlich-Institut Mitte März 2021 einen vorläufigen Impfstopp für den schwedisch-britischen Impfstoff von AstraZeneca empfohlen, der in Deutschland aber aufgrund des größeren Nutzens im Vergleich zu der möglichen gesundheitlichen Gefährdung bald wieder aufgehoben wurde. Dennoch lautete Anfang April 2021 die Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO), den schwedisch-britischen Impfstoff von AstraZeneca nur noch an Patienten über 60 Jahre zu verabreichen. Denn die schweren Nebenwirkungen traten bisher hauptsächlich bei jüngeren Menschen auf, insbesondere bei Frauen. Nach ärztlicher Aufklärung und auf eigene Risikoentscheidung konnten und können sich auch jetzt noch Menschen, die jünger als 60 Jahre sind, mit dem schwedisch-britischen Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen.
Aufgrund von in Einzelfällen aufgetretenen schweren Nebenwirkungen (Gehirn-Thrombosen) verzögerte sich auch der Impfstart des vierten in der EU zugelassenen Corona-Impfstoffs des US-amerikanischen Unternehmens Johnson & Johnson immer wieder. Nun jedoch kann der Impfstoff nach ärztlicher Aufklärung und individueller Risikoentscheidung auch Menschen verabreicht werden, die jünger als 60 Jahre alt sind.
Neue Erkrankung VITT
Thrombosen als seltene Nebenwirkungen der Corona-Impfungen können in Gehirn, Bauchvenen oder Arterien auftreten. Und das gleichzeitig mit einem Blutplättchenmangel (Thrombozytopenie). Damit unterscheiden sich diese Thrombosefälle nach Impfungen mit Vektor- Impfstoffen von anderen Sinusvenenthrombosen. Daher bekam diese Erkrankung einen neuen Namen: Vaccine-induced Immune Thrombotic Thrombocytopenia, kurz VITT.
VITT macht sich in der Regel einige Tage bis drei Wochen nach Vektor-Impfung durch Symptome wie Kurzatmigkeit, Beinschwellung, anhaltende Bauch- oder Kopfschmerzen, im weiteren Verlauf auch punktuelle Blutungen, Sehstörungen und andere neurologische Ausfälle bemerkbar.
Phasen der Corona-Impfstoff-Entwicklung
Damit ein Corona-Impfstoff und generell ein neu entwickelter Impfstoff sicher und verträglich für alle Menschen ist, muss er vor der Zulassung verschiedene Phasen durchlaufen. Da dies normalerweise seine Zeit dauert, wurde bei Corona-Impfstoffen zur Beschleunigung das sogenannte Rolling-Review-Verfahren eingesetzt. Folgende Phasen werden bei der Entwicklung eines Covid-19-Impfstoffes und auch bei anderen Impfstoffen durchlaufen. Normalerweise geschieht das nacheinander, um bei der Corona-Pandemie den Prozess zu beschleunigen jedoch auch oft gleichzeitig.
Analyse des Virus: Wie ist SARS-CoV-2 aufgebaut, wie gelangt es in Zellen und welche Bestandteile des Virus rufen Immunreaktionen hervor?
Impfstoff-Design: In dieser Phase der Impfstoff-Entwicklung wird der Aufbau des Impfstoffs festgelegt: Welche Bestandteile vom Virus und welche Zusatzstoffe sollen im Impfstoff enthalten sein.
Vorklinische Phase: In der vorklinischen Phase wird der Impfstoff zunächst an Tieren auf seine Wirksamkeit und Verträglichkeit getestet.
Klinische Phase 1: Fallen die Ergebnisse im Tierversuch wie erwünscht aus, wird der Impfstoff an einer kleinen Gruppe von Freiwilligen getestet. Hierbei soll herausgefunden werden, ob der Impfstoff gut verträglich ist oder ob er Nebenwirkungen auslöst.
Phase 2: In Phase 2 wird an mehreren tausend Menschen getestet, ob der neue Impfstoff die gewünschte Wirkung zeigt. Außerdem wird getestet, welche Dosis des Impfstoffes benötigt wird, damit unser Immunsystem in gewünschter Weise reagiert.
Phase 3: Um die Dosierung, Wirkung, Risiken und Nebenwirkungen des neuen Impfstoffes noch exakter ermitteln zu können, wird er in Phase 3 an bis zu 20.000 Menschen getestet.
Zulassungsverfahren: Nach Überprüfung aller Testergebnisse erfolgt in Deutschland die Zulassung für den Impfstoff durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI). Europaweite Zulassungen erfolgen durch die Europäische Arzneimittelagentur (European Medicines Agency, EMA).
Massenproduktion: Für die Versorgung der Bevölkerung wird der neue Impfstoff in Massen produziert.
Als Auffrischungsimpfungen werden Impfungen bezeichnet, die in einem bestimmten Zeitabstand nach einer Grundimmunisierung durchgeführt werden. Eine Auffrischungsimpfung dient dazu, die in der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen den Krankheitserreger aufrecht zu erhalten. Auffrischungsimpfungen enthalten daher möglichst den gleichen Impfstoff wie die Grundimmunisierung.
Auffrischungsimpfungen sind mit Ausnahme der Covid-19-Auffrischungsimpfung in der Regel nur zur Auffrischung des Impfschutzes bei Totimpfstoffen notwendig. Lebendimpfstoffe verleihen größtenteils längerfristigen bis lebenslangen Impfschutz und bedürfen ebenso wie Erkrankungen, die nur im Kindesalter relevant sind (z.B. Rotaviren), keiner Auffrischungsimpfung.
Corona-Auffrischungsimpfung
Da der Covid-19-Impfschutz nach einer zweimaligen Grundimmunisierung mit der Zeit nachlässt, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts für alle Erwachsenen ab 18 Jahren eine Covid-19-Auffrischungsimpfung, Boosterimpfung genannt, mit einemmRNA-Impfstofffrühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO eine dritte Impfstoffdosis mit dem Impfstoff von Biontech in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung (Stand: 13.01.2022).
Am 10. Dezember 2021 wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende sollen alle Beschäftigten in Kliniken und Krankenhäusern, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Auch selbstständige Hebammen, Geburtshäuser, Arztpraxen und anderen Praxen wie Physiotherapiepraxen sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Maßnahme soll für sämtliche Mitarbeiter gelten. Also nicht nur für die, die aktiv mit den Menschen innerhalb der Einrichtungen arbeiten, sondern auch für die Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in einer Tagesklinik putzen sowie für Fahrdienste und für Assistenten. Alternativ zum nachzuweisenden Impfschutz gilt auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, falls jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Mehr Infos zur Corona-Impfung, Impfstoffen, Wirkung, Nebenwirkungen sowie der Corona-Impfkampagne in Deutschland liest du in unserem Artikel zur Covid-19-Impfung.
Die STIKO verwies darauf, dass der Covid-19-Impfschutz „mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt“. Außerdem falle im höheren Alter die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus. Und Impfdurchbrüche, das sind Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen, könnten häufiger auch zu einem schweren Krankheitsverlauf führen.
Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestes drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig von dem zuvor verwendeten Impfstoff.
Eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem zusätzlichen mRNA-Impfstoff wird von der STIKO beim Coronaimpfstoff von Johnson & Johnson empfohlen. Dies könne ab vier Wochen nach der einmaligen Johnson & Johnson-Impfung erfolgen. Als Begründung hieß es, dass die Wirksamkeit des Einmalimpfstoffes gegen die in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus im Unterschied zu den anderen Coronaimpfstoffen vergleichsweise gering sei. Außerdem seien die meisten Covid-19-Impfdurchbrucherkrankungen in Deutschland bei Personen beobachtet worden, die mit dem Impfstoff von Johnson & Jonson geimpft wurden.
Wann werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?
Wann und wie oft du deinen Impfschutz generell auffrischen solltest hängt vom Impfstoff bzw. der Erkrankung ab. Außerdem von der Abwehrstärke deines Immunsystems und dem persönlichen Risiko, durch den Erreger zu erkranken.
Am besten besprichst du deinen individuellen Impfschutz mit deinem Arzt. Gemeinsam könnt ihr entsprechend deiner schon erhaltenen Impfungen und deines individuellen aber auch beruflichen Risikos entscheiden, welcher Impfschutz aufgefrischt werden sollte.
Für einige Impfungen hat das Robert Koch-Institut (RKI) generelle Auffrischungsempfehlungen veröffentlicht, wie zum Beispiel für Komponenten der 6-fach Impfung.
Auffrischungsimpfungen für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) werden im Alter von 5-6 Jahren und im Alter von 9-16 Jahren sowie im Erwachsenenalter alle 10 Jahre empfohlen.
Der Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) sollte laut RKI einmalig im Alter von 9-16 Jahren aufgefrischt werden.
Auffrischungen für Hepatitis B werden entsprechend des beruflichen und persönlichen Risikos als Indikationsimpfungen durchgeführt.
Eine Auffrischung der Haemophilus influenzae Typ b-Impfung, auch als Impfung gegen Hib bezeichnet, wird von der STIKO nicht empfohlen.