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Impfungen

Auffrischungsimpfung

Arzt spritzt Kind im Rahmen der Auffrischungsimpfung einen 6-fach Impfstoff.
Um die nach der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen bestimmte Krankheitserreger aufrecht zu erhalten, können Auffrischungsimpfungen nötig werden.

Was ist eine Auffrischungsimpfung?

Als Auffrischungsimpfungen werden Impfungen bezeichnet, die in einem bestimmten Zeitabstand nach einer Grundimmunisierung durchgeführt werden. Eine Auffrischungsimpfung dient dazu, die in der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen den Krankheitserreger aufrecht zu erhalten. Auffrischungsimpfungen enthalten daher möglichst den gleichen Impfstoff wie die Grundimmunisierung.

Auffrischungsimpfungen sind mit Ausnahme der Covid-19-Auffrischungsimpfung in der Regel nur zur Auffrischung des Impfschutzes bei Totimpfstoffen notwendig. Lebendimpfstoffe verleihen größtenteils längerfristigen bis lebenslangen Impfschutz und bedürfen ebenso wie Erkrankungen, die nur im Kindesalter relevant sind (z.B. Rotaviren), keiner Auffrischungsimpfung.

Corona-Auffrischungsimpfung

Da der Covid-19-Impfschutz nach einer zweimaligen Grundimmunisierung mit der Zeit nachlässt, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts für alle Erwachsenen ab 18 Jahren eine Covid-19-Auffrischungsimpfung, Boosterimpfung genannt, mit einem mRNA-Impfstoff frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO eine dritte Impfstoffdosis mit dem Impfstoff von Biontech in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung (Stand: 13.01.2022).

Am 10. Dezember 2021 wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende sollen alle Beschäftigten in Kliniken und Krankenhäusern, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Auch selbstständige Hebammen, Geburtshäuser, Arztpraxen und anderen Praxen wie Physiotherapiepraxen sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Maßnahme soll für sämtliche Mitarbeiter gelten. Also nicht nur für die, die aktiv mit den Menschen innerhalb der Einrichtungen arbeiten, sondern auch für die Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in einer Tagesklinik putzen sowie für Fahrdienste und für Assistenten. Alternativ zum nachzuweisenden Impfschutz gilt auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, falls jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Mehr Infos zur Corona-Impfung, Impfstoffen, Wirkung, Nebenwirkungen sowie der Corona-Impfkampagne in Deutschland liest du in unserem Artikel zur Covid-19-Impfung.

Die STIKO verwies darauf, dass der Covid-19-Impfschutz „mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt“. Außerdem falle im höheren Alter die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus. Und Impf­durch­brüche, das sind Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen, könnten häufiger auch zu einem schwe­ren Krankheitsverlauf führen.

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestes drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig von dem zuvor verwendeten Impfstoff.

Eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem zusätzlichen mRNA-Impfstoff wird von der STIKO beim Coronaimpfstoff von Johnson & Johnson empfohlen. Dies könne ab vier Wochen nach der einmaligen Johnson & Johnson-Impfung erfolgen. Als Begründung hieß es, dass die Wirksamkeit des Einmalimpfstoffes gegen die in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus im Unterschied zu den ande­ren Coronaimpfstoffen vergleichsweise gering sei. Außerdem seien die meisten Covid-19-Impfdurchbrucherkrankungen in Deutschland bei Personen beobachtet worden, die mit dem Impfstoff von Johnson & Jonson geimpft wurden.

Wann werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?

Wann und wie oft du deinen Impfschutz generell auffrischen solltest hängt vom Impfstoff bzw. der Erkrankung ab. Außerdem von der Abwehrstärke deines Immunsystems und dem persönlichen Risiko, durch den Erreger zu erkranken.

Am besten besprichst du deinen individuellen Impfschutz mit deinem Arzt. Gemeinsam könnt ihr entsprechend deiner schon erhaltenen Impfungen und deines individuellen aber auch beruflichen Risikos entscheiden, welcher Impfschutz aufgefrischt werden sollte.

Für einige Impfungen hat das Robert Koch-Institut (RKI) generelle Auffrischungsempfehlungen veröffentlicht, wie zum Beispiel für Komponenten der 6-fach Impfung.

Die 6-fach Impfung enthält Totimpfstoffe gegen sechs Krankheitserreger: Keuchhusten (Pertussis), Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Insgesamt empfiehlt das RKI eine Durchführung der Grundimmunisierung anhand von vier Teilimpfungen im Alter von zwei, drei, vier und 11-14 Monaten.

Auffrischungsimpfungen für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) werden im Alter von 5-6 Jahren und im Alter von 9-16 Jahren sowie im Erwachsenenalter alle 10 Jahre empfohlen.

Der Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) sollte laut RKI einmalig im Alter von 9-16 Jahren aufgefrischt werden.

Auffrischungen für Hepatitis B werden entsprechend des beruflichen und persönlichen Risikos als Indikationsimpfungen durchgeführt.

Eine Auffrischung der Haemophilus influenzae Typ b-Impfung, auch als Impfung gegen Hib bezeichnet, wird von der STIKO nicht empfohlen.

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Grundimmunisierung

Arzt zieht Spritze mit Impfstoff zur Grundimmunisierung auf.
Das Ziel einer Grundimmunisierung ist, deinen Körper immun gegen einen oder mehrere Krankheitserreger zu machen. Dazu sind eine Impfung oder mehrere Teilimpfungen nötig.

Grundimmunisierung: Was ist das?

Bei einer Grundimmunisierung erhältst du eine Impfung oder mehrere Teilimpfungen mit dem gleichen Impfstoff in festgelegten Zeitabständen.

Ziel einer Grundimmunisierung ist es, deinen Körper gegen einen Krankheitserreger immun zu machen. Durch den Kontakt zu dem im Impfstoff enthaltenen Krankheitserreger wie beim Lebendimpfstoff oder die enthaltenen Erregerbestandteile wie beim Totimpfstoff, lernt dein Immunsystem den Krankheitserreger zu erkennen und effektiv zu bekämpfen. Der Organismus kann so bei erneutem Kontakt zum „echten“ Erreger rasch auf die durch die Impfung erlernten immunologischen Abwehrmechanismen zurückgreifen und den Erreger eliminieren. Auf diese Weise können uns Impfungen vor dem Ausbruch einer Erkrankung schützen oder Krankheitsverläufe mildern. Was genau in unserem Körper bei einer Impfung passiert, kannst du bei Infos zur Impfung nachlesen.

Der einmalige Kontakt zum Impfstoff trainiert zwar dein Immunsystem, oftmals sind jedoch mehrere Kontakte zum Krankheitserreger notwendig, um eine optimale Abwehr des Krankheitserregers zu gewährleisten.

Eine Grundimmunisierung kann daher – je nach Impfstoff – anhand einer oder mehrere Impfstoffdosen durchgeführt werden. Das wird als Teilimpfung/en bezeichnet. Für die Verabreichung der Teilimpfungen existieren festgelegte Zeit-Abstände nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) des Robert-Koch-Instituts (RKI).

Erst nach Vervollständigung einer Grundimmunisierung durch die Verabreichung aller erforderlichen Teilimpfungen kann von einem ausreichenden Impfschutz ausgegangen werden.

Grundimmunisierung mit Lebendimpfstoffen

Ein Beispiel für die Grundimmunisierung mit Lebensimpfstoffen ist die MMR-Impfung. MMR steht für Masern, Mumps und Röteln. Das RKI empfiehlt eine MMR-Grundimmunisierung aus zwei Teilimpfungen im Kindesalter. Die Impfstoffe gegen diese Erkrankungen enthalten lebensfähige aber abgeschwächte Viren. Sie sind also Lebendimpfstoffe.

Die erste Teilimpfung sollte im Alter von 11-14 Monaten durchgeführt werden. Die zweite Teilimpfung im Alter von 15-23 Monaten dient keineswegs der Auffrischung der Impfung, sondern der Vervollständigung des Impfschutzes gegen MMR. Die MMR-Impfung verleiht bei vollständiger Grundimmunisierung in der Regel einen lebenslangen Impfschutz.

Grundimmunisierung mit Totimpfstoffen

Ein Beispiel für eine Grundimmunisierung mit Totimpfstoffen ist die 6-fach Impfung. Das ist eine Kombinationsimpfung gegen sechs Erkrankungen bzw. Krankheitserreger: Keuchhusten (Pertussis), Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b (Hib), Hepatitis B und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Insgesamt empfiehlt das RKI eine Durchführung der Grundimmunisierung anhand vier Impfdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11-14 Monaten. Von Immunität gegenüber den Erkrankungen kann erst nach Durchführung aller Teilimpfungen ausgegangen werden. Totimpfstoffe verleihen im Gegensatz zu Lebendimpfstoffen keinen lebenslangen Impfschutz und sollten in bestimmten Abständen aufgefrischt werden.

Was passiert, wenn die Grundimmunisierung unvollständig war?

Wenn eine Grundimmunisierung, die aus mehreren Teilimpfungen besteht, nicht vollständig durchgeführt wurde, also nicht alle Teilimpfungen verabreicht wurden, bist du nicht immun gegen die Krankheitserreger. Du bist lediglich teilimmunisiert. Die fehlende Impfdosis kann jedoch jederzeit nachgeholt werden. Die Grundimmunisierung muss dabei nicht vollkommen neu begonnen werden, sondern kann einfach um die fehlenden Impfdosen ergänzt werden. Die Voraussetzung dafür ist, dass die Mindestabstände zwischen den einzelnen Impfdosen eingehalten werden und nicht unterschritten worden sind. Dein Arzt steht dir bei allen Fragen rund um deinen Impfschutz gerne zur Verfügung.