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Diagnosekürzel

U11.9

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U11.9 für die Notwendigkeit der Impfung gegen Covid-19.
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U11.9 ist das Diagnosekürzel für Fälle, in denen du das Gesundheitssystem zum Zweck der Covid-19-Impfung in Anspruch nimmst.

U11.9: Notwendigkeit der Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet

Das Diagnosekürzel U11.9 benutzen Ärzte, wenn sie kodieren wollen, dass du das Gesundheitswesen zum Zweck der Corona-Schutzimpfung in Anspruch nimmst.

Fallbeispiel für die Kodierung mit U11.9: Bei dir besteht die Möglichkeit, dich gegen Covid-19 impfen zu lassen. Gegenanzeigen dafür liegen nicht vor. Du willigst in die Schutzimpfung ein. Dein Arzt kodiert das mit U11.9 G für gesicherte Diagnose für die Notwendigkeit einer Impfung gegen Covid-19, nicht näher bezeichnet.

Lies in unserem Coronavirus-Check mehr zu Symptomen und Schutz vor Covid-19 und erfahre Wissenswertes zu aktuellen Entwicklungen der Corona-Schutzimpfung.

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Diagnosekürzel

U12.9

Im ICD-10 Diagnoseschlüssel steht U12.9 für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen.
Unter U00 bis U49 werden im Diagnoseschlüssel ICD-10 vorläufige Zuordnungen für Krankheiten mit unklarer Ätiologie (Entstehungsursache) und nicht belegte Schlüsselnummern zusammengefasst. U12.9 ist das Diagnosekürzel für unerwünschte Nebenwirkungen, die bei und nach Verabreichung von Covid-19-Impfstoffen auftreten.

U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet

Den Diagnosecode U12.9 verwendet dein Arzt, wenn er unerwünschte Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung angeben möchte. Voraussetzung dafür ist, dass der Covid-19-Impfstoff in korrekter Dosierung und wie vorgeschrieben verabreicht wurde.

In der deutschen Fassung der ICD-10 Klassifikation steht hinter U12.9 ein Ausrufezeichen (U12.9!). Dieser sogenannte Sekundärkode besagt, dass der Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit einem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachten Krankheit oder eines Symptomes (Primärkode) verwendet werden soll. Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Sekundärkodes, es wird aber bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mit angegeben.

Um für U12.9 die Art der unerwünschten Nebenwirkung von Covid-19-Impfstoffen anzugeben, verwendet dein Arzt also eine zusätzliche Schlüsselnummer aus der ICD-10 Klassifikation. Das ICD 10-Diagnosekürzel U12.9! kann mit allen Zusatzkennzeichen kombiniert werden. Also mit G für gesicherte Diagnose, V für Verdachtsdiagnose, A für Ausschluss und Z für einen Zustand nach einer Erkrankung.

Fallbeispiel für die Kodierung mit U12.9: Einen Tag nach Verabreichung der Corona-Schutzimpfung bekommst du Fieber. Dein Arzt stellt fest, dass sich andere Ursachen für das Fieber nicht ausmachen lassen und dass eine Impfreaktion naheliegt. Er kodiert: R50.88 G für gesicherte Diagnose für Sonstiges näher bezeichnetes Fieber plus U12.9 G für gesicherte Diagnose für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet.

Mehr zum Coronavirus SARS-CoV-2 und die dadurch ausgelöste schwere Atemwegserkrankung Covid-19 liest du in unseren 15 Fragen zu SARS-CoV-2 und zu Covid-19.

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Impfungen

Auffrischungsimpfung

Arzt spritzt Kind im Rahmen der Auffrischungsimpfung einen 6-fach Impfstoff.
Um die nach der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen bestimmte Krankheitserreger aufrecht zu erhalten, können Auffrischungsimpfungen nötig werden.

Was ist eine Auffrischungsimpfung?

Als Auffrischungsimpfungen werden Impfungen bezeichnet, die in einem bestimmten Zeitabstand nach einer Grundimmunisierung durchgeführt werden. Eine Auffrischungsimpfung dient dazu, die in der Grundimmunisierung erlangte Immunität gegen den Krankheitserreger aufrecht zu erhalten. Auffrischungsimpfungen enthalten daher möglichst den gleichen Impfstoff wie die Grundimmunisierung.

Auffrischungsimpfungen sind mit Ausnahme der Covid-19-Auffrischungsimpfung in der Regel nur zur Auffrischung des Impfschutzes bei Totimpfstoffen notwendig. Lebendimpfstoffe verleihen größtenteils längerfristigen bis lebenslangen Impfschutz und bedürfen ebenso wie Erkrankungen, die nur im Kindesalter relevant sind (z.B. Rotaviren), keiner Auffrischungsimpfung.

Corona-Auffrischungsimpfung

Da der Covid-19-Impfschutz nach einer zweimaligen Grundimmunisierung mit der Zeit nachlässt, empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) des Robert Koch-Instituts für alle Erwachsenen ab 18 Jahren eine Covid-19-Auffrischungsimpfung, Boosterimpfung genannt, mit einem mRNA-Impfstoff frühestens drei Monate nach erfolgter Grundimmunisierung.

Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren empfiehlt die STIKO eine dritte Impfstoffdosis mit dem Impfstoff von Biontech in einem Mindestabstand von drei Monaten zur vorangegangenen Impfung (Stand: 13.01.2022).

Am 10. Dezember 2021 wurde eine einrichtungsbezogene Impfpflicht beschlossen. Ab 15. März 2022 befristet bis Jahresende sollen alle Beschäftigten in Kliniken und Krankenhäusern, Tageskliniken, Reha-Einrichtungen, Dialysezentren, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten nachweisen, dass sie vollständig gegen Covid-19 geimpft sind. Auch selbstständige Hebammen, Geburtshäuser, Arztpraxen und anderen Praxen wie Physiotherapiepraxen sowie Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitsdienstes, Rettungsdienste und medizinische Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen unterliegen der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Diese Maßnahme soll für sämtliche Mitarbeiter gelten. Also nicht nur für die, die aktiv mit den Menschen innerhalb der Einrichtungen arbeiten, sondern auch für die Beschäftigten einer Reinigungsfirma, die in einer Tagesklinik putzen sowie für Fahrdienste und für Assistenten. Alternativ zum nachzuweisenden Impfschutz gilt auch ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Attest, falls jemand aus gesundheitlichen Gründen nicht geimpft werden kann. Mehr Infos zur Corona-Impfung, Impfstoffen, Wirkung, Nebenwirkungen sowie der Corona-Impfkampagne in Deutschland liest du in unserem Artikel zur Covid-19-Impfung.

Die STIKO verwies darauf, dass der Covid-19-Impfschutz „mit der Zeit insbesondere in Bezug auf die Verhinderung asymptomatischer Infektionen und milder Krankheitsverläufe nachlässt“. Außerdem falle im höheren Alter die Immunantwort nach der Impfung insgesamt geringer aus. Und Impf­durch­brüche, das sind Erkrankungen trotz vollständiger Impfungen, könnten häufiger auch zu einem schwe­ren Krankheitsverlauf führen.

Die Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff soll frühestes drei Monate nach Abschluss der Grundimmunisierung erfolgen, unabhängig von dem zuvor verwendeten Impfstoff.

Eine Optimierung der Grundimmunisierung mit einem zusätzlichen mRNA-Impfstoff wird von der STIKO beim Coronaimpfstoff von Johnson & Johnson empfohlen. Dies könne ab vier Wochen nach der einmaligen Johnson & Johnson-Impfung erfolgen. Als Begründung hieß es, dass die Wirksamkeit des Einmalimpfstoffes gegen die in Deutschland vorherrschende Delta-Variante des Coronavirus im Unterschied zu den ande­ren Coronaimpfstoffen vergleichsweise gering sei. Außerdem seien die meisten Covid-19-Impfdurchbrucherkrankungen in Deutschland bei Personen beobachtet worden, die mit dem Impfstoff von Johnson & Jonson geimpft wurden.

Wann werden Auffrischungsimpfungen durchgeführt?

Wann und wie oft du deinen Impfschutz generell auffrischen solltest hängt vom Impfstoff bzw. der Erkrankung ab. Außerdem von der Abwehrstärke deines Immunsystems und dem persönlichen Risiko, durch den Erreger zu erkranken.

Am besten besprichst du deinen individuellen Impfschutz mit deinem Arzt. Gemeinsam könnt ihr entsprechend deiner schon erhaltenen Impfungen und deines individuellen aber auch beruflichen Risikos entscheiden, welcher Impfschutz aufgefrischt werden sollte.

Für einige Impfungen hat das Robert Koch-Institut (RKI) generelle Auffrischungsempfehlungen veröffentlicht, wie zum Beispiel für Komponenten der 6-fach Impfung.

Die 6-fach Impfung enthält Totimpfstoffe gegen sechs Krankheitserreger: Keuchhusten (Pertussis), Diphtherie, Tetanus (Wundstarrkrampf), Haemophilus influenzae Typ b, Hepatitis B und Kinderlähmung (Poliomyelitis). Insgesamt empfiehlt das RKI eine Durchführung der Grundimmunisierung anhand von vier Teilimpfungen im Alter von zwei, drei, vier und 11-14 Monaten.

Auffrischungsimpfungen für Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphtherie und Keuchhusten (Pertussis) werden im Alter von 5-6 Jahren und im Alter von 9-16 Jahren sowie im Erwachsenenalter alle 10 Jahre empfohlen.

Der Impfschutz gegen Kinderlähmung (Poliomyelitis) sollte laut RKI einmalig im Alter von 9-16 Jahren aufgefrischt werden.

Auffrischungen für Hepatitis B werden entsprechend des beruflichen und persönlichen Risikos als Indikationsimpfungen durchgeführt.

Eine Auffrischung der Haemophilus influenzae Typ b-Impfung, auch als Impfung gegen Hib bezeichnet, wird von der STIKO nicht empfohlen.