U99.0: Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2
SARS-CoV-2 ist das neuartige Coronavirus, was die schwere Atemwegserkrankung Covid-19 auslösen kann. 15 Fragen zu SARS-CoV-2 und zu Covid-19
Das Diagnosekürzel U99.0! beschreibt einen Versorgungsanlass, bei dem eine Infektion mit SARS-CoV-2 abgeklärt wird. Spezielle Verfahren sind hierbei labordiagnostische Verfahren zum Nachweis einer Infektion mit SARS-CoV-2.
Das Ausrufezeichen hinter U99.0 bedeutet in der deutschen Fassung der ICD-10 Klassifikation (ICD-10-GM), dass dieser Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit dem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachenden Krankheit oder eines Symptoms verwendet werden soll.
Zum Nachweis des durch Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch übertragenen Coronavirus SARS-CoV-2 kann ein Coronavirus-Test mittels Rachenabstrich durchgeführt werden. Ein Test auf SARS–CoV-2, der durchgeführt wurde, obwohl kein begründeter Verdacht auf eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus vorlag und der negativ ausfiel, kann mit U99.0 kodiert werden. In diesem Fall muss das Diagnosekürzel Z11 für Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten hinzugefügt werden. Das ist nötig, um diesen Fall abzugrenzen von der Kodierung U07.2 für Covid-19, Virus nicht nachgewiesen. Weitere Infos zu ICD-10 U07.2