U12.9: Unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet
Den Diagnosecode U12.9 verwendet dein Arzt, wenn er unerwünschte Nebenwirkungen nach einer Corona-Impfung angeben möchte. Voraussetzung dafür ist, dass der Covid-19-Impfstoff in korrekter Dosierung und wie vorgeschrieben verabreicht wurde.
In der deutschen Fassung der ICD-10 Klassifikation steht hinter U12.9 ein Ausrufezeichen (U12.9!). Dieser sogenannte Sekundärkode besagt, dass der Verschlüsselungskode nicht alleine stehen darf, sondern immer zusammen mit einem Kode einer dadurch ausgelösten oder verursachten Krankheit oder eines Symptomes (Primärkode) verwendet werden soll. Das Ausrufezeichen gehört zur Bezeichnung des Sekundärkodes, es wird aber bei der Kodierung auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht mit angegeben.
Um für U12.9 die Art der unerwünschten Nebenwirkung von Covid-19-Impfstoffen anzugeben, verwendet dein Arzt also eine zusätzliche Schlüsselnummer aus der ICD-10 Klassifikation. Das ICD 10-Diagnosekürzel U12.9! kann mit allen Zusatzkennzeichen kombiniert werden. Also mit G für gesicherte Diagnose, V für Verdachtsdiagnose, A für Ausschluss und Z für einen Zustand nach einer Erkrankung.
Fallbeispiel für die Kodierung mit U12.9: Einen Tag nach Verabreichung der Corona-Schutzimpfung bekommst du Fieber. Dein Arzt stellt fest, dass sich andere Ursachen für das Fieber nicht ausmachen lassen und dass eine Impfreaktion naheliegt. Er kodiert: R50.88 G für gesicherte Diagnose für Sonstiges näher bezeichnetes Fieber plus U12.9 G für gesicherte Diagnose für unerwünschte Nebenwirkungen bei der Anwendung von Covid-19-Impfstoffen, nicht näher bezeichnet.
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