U08.9: COVID-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet
Diese Schlüsselnummer wird benutzt, um eine frühere, bestätigte Coronavirus-Krankheit-2019 (Covid-19) zu kodieren. Hierbei hat Covid-19 deinen Gesundheitszustand beeinflusst oder zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens geführt. In der Eigenanamnese geht es um das Arzt-Patienten-Gespräch zu deiner Krankheitsvorgeschichte.
U08.9 verwendet dein Arzt nicht, wenn du noch an Covid-19 erkrankt bist. Dann muss er das Diagnosekürzel U07.1 oder das Diagnosekürzel U07.2 benutzen.
Fallbeispiel für eine Kodierung mit U08.9: Du warst vor drei Monaten an Covid-19 erkrankt. Nun hast du Herzklopfen und spürst einen unregelmäßigen Herzschlag. Dein Arzt untersucht dich und kodiert R002 G für gesicherte Diagnose für Palpitationen (Herzklopfen, Herzstolpern) plus U08.9 G für gesicherte Diagnose für Covid-19 in der Eigenanamnese, nicht näher bezeichnet.
Weitere Infos zu Covid-19 und SARS-CoV-2 liest du in unserem Coronavirus-Check.